Wintershall Verlängerungsanträge: Wie sollen die Kommunen die Unterlagen prüfen, wenn ein großer Teil der Unterlagen geschwärzt ist?

 

Wintershall erhielt 2010 zwei Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken (ohne Grubengas) in NRW: Feld Rheinland und Feld Ruhr, 2013 wurde die Erlaubnis von der Bezirksregierung Arnsberg bis 2016 verlängert.

Die Gesamtfläche beträgt ca. 3.895 km2. Die Erlaubnisse beziehen sich auf die Lagerstätte: Schiefergestein.

Sehr viele Kommunen sind von den beiden riesigen Flächen betroffen, wurden bisher jedoch nicht am Verfahren beteiligt!

Seit ca. 2012 erhielten Kommunen bei Neuanträgen die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Erst durch den Ministeriumserlass vom 29.01.14 werden auch die bereits vor 2012 erteilten Aufsuchungsflächen berücksichtigt, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt wird.

Kurz vor Ablauf (04.08.16) der 1. Verlängerung hat Wintershall für beide Anträge einen Verlängerungsantrag gestellt.

Obwohl die Bundesregierung im Sommer 2016 ein Fracking Regelungspaket verabschiedet hat und bis 2021 die kommerzielle Gasförderung mittels Fracking in den Lagerstätten Schiefer und Kohle ausschließt – Probebohrungen sind zugelassen – hat Wintershall einen weiteren Verlängerungsantrag gestellt. Die Erlaubnis gilt jedoch nur für Schiefergestein.

Warum stellt Wintershall also dennoch kurz vor Ablauf einen Verlängerungsantrag für Schieferlagerstätten?

Obwohl genügend Gründe gegen den Antrag sprechen, hat die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag nicht abgeschmettert, sondern die Erlaubnis erst einmal um 6 Monate verlängert! In dieser Zeit werden die Unterlagen geprüft.

Die Kommunen wurden erstmalig von Arnsberg angeschrieben und durften unter Fristsetzung die Unterlagen sichten und sich per Stellungnahme am Verfahren beteiligen.

Doch der Bürgermeister Jan Heinisch aus Heiligenhaus (Kreis Mettmann) musste bei der Durchsicht der besagten Unterlagen feststellen, dass diese viele Schwärzungen enthalten. Sein Unverständnis darüber teilt er auch in seiner Stellungnahme mit:

 

„Zunächst möchte ich mein Befremden und Unverständnis dahingehend zum Ausdruck bringen, als dass die mir vorgelegte, ‚um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Wintershall Holding GmbH bereinigte Version des an die Bergbehörde übermittelten Originalberichtes‘ derart viele Schwärzungen enthält, dass eine umfassende Meinungsbildung zum beantragten Vorhaben, insbesondere dem damit verbundenen Arbeitsplan, unmöglich ist.“

 

Anhand der Unterlagen scheint nicht ersichtlich zu sein: Wo und welche Maßnahmen im Rahmen der Erlaubnis stattfinden sollen.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/ratingen/warum-heiligenhaus-gegen-eine-fracking-erlaubnis-fuer-wintershall-ist-aid-1.6478726

 

Flächenkarte:

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/erdgasaufsuchung_gewinnung/aufsuchungsfelder/aufsuchungsfelder_karte.pdf

 

 

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