• Was hat die Aarhus Convention mit dem Widerstand gegen die Fracking-Erlaubnisgesetze der Bundesregierung zu tun?
Der Inhalt des Abkommens besagt, dass sich bei allen umweltbeeinflussenden Vorhaben die Vertragsstaaten verpflichten, die Öffentlichkeit und die betroffenen Bürger von Anfang an über alle vorliegenden Informationen zu informieren und sie in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen. Schon von Anfang an ist eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP)durchzuführen, um die möglichen Auswirkungen eines geplanten Vorhabens auf die Umwelt und die Menschen abschätzen zu können. Ferner ist den Bürgern ein Klagerecht gegen getroffene Entscheidungen einzuräumen, wenn sie ihre Interessen nicht angemessen gewahrt sehen.
Die Bundesrepublik ist dem internationalen UN-Abkommen „Aarhus-Convention“ 2007 beigetreten. Damit erkannte Deutschland die Regeln des Abkommens auch für Deutschland gültig als völkerrechtlich bindend an. Das Abkommen steht damit über deutschen Gesetzen.
• Initiative des “Bündnis Abgefrackt Weidener Becken”:
Das “Bündnis Abgefrackt Weidener Becken” wendet sich gegen die ungenügende Umsetzung der Aarhus-Convetion ins europäische und in der Folge ins deutsche Recht. Das betrifft auch das Thema „Fracking“
Die geplanten Fracking-Erlaubnis-Gesetze genügen nicht den Öffentlichkeitsbeteiligungen, zu denen sich Deutschland im Rahmen der UN-Aarhus Convention verpflichtet hat.
Die EU hat Aarhus ebenfalls unterzeichnet, dann aber in der Umsetzung die Aarhus-Kriterien nur unzureichend umgesetzt. Somit sind auch entsprechende EU-Richtlinien und andere Vorschriften gegenüber den Mitgliedstaaten unzureichend und damit rechtsfehlerhaft. Von einer Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltbeeinflussenden Vorhaben „von Anfang an“ steht in der EU-SUP-Richtlinie nichts. Im Gegensatz zu der niederländischen „Strukturvision Schiefergas“ hat es diese frühzeitige Beteiligung auch nie in Deutschland gegeben.
Bei den Gesetzentwürfen zu den geplanten Fracking-Erlaubnisgesetzen wurde die Öffentlichkeit nicht von Anfang an beteiligt Sie konnte erst mit der Vorlage der Rechtsänderungsentwürfe im Dezember 2014 erstmals erfahren, welche Absichten mit den Gesetzesentwürfen verfolgt wurden. Eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung hatte nie stattgefunden. Eine allgemeine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte auch zu diesem Zeitpunkt nicht.
Mögliche Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Gesundheit der Anwohner von Fördergebieten waren zu diesem Zeitpunkt weder erfolgt, noch konnte die Öffentlichkeit in einem Verfahren zur Ermittlung der Umweltverträglichkeit dazu Stellung nehmen.
Damit entspricht das geplante Pro-Fracking-Rechtnicht den Vorgaben der Aarhus Convention. Ein Mahnschreiben an Bundeswirtschaftsminister Herrn Gabriel und Bundesumweltministerin Frau Dr. Hendricks vom 04.03.2015 mit der Aufforderung, die Gesetzesentwürfe zu überarbeiten und dabei jetzt den Vorgaben der Aarhus Convention Beachtung zu schenken, blieb ohne Reaktion.
Vom “Bündnis Abgefrackt Weidener Becken” soll nun Klage auf Erfüllung der Vorgaben der Aarhus Convention gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Die vorliegenden Rechtsänderungsentwürfe sind, auch wenn sie verabschiedet werden sollten, dann so lange nicht als rechtssicher anzusehen, bis die Klage auf Erfüllung der Aarhus-Kriterien bearbeitet und entschieden worden ist. Daher wäre die Bundesregierung gut beraten, auf den Vollzug des Fracking-Rechts bis zu einer Entscheidung zu verzichten.
Die Klage wird von Brigitte Artmann, zusammen mit einem sacherfahrenen Hamburger Rechtsanwalt geführt werden.
Mehr Informationen zu dieser Initiative sind unter folgenden Links zu finden:
Bündnis Abgefrackt Weidener Becken<http://www.abgefrackt.de/>
Aarhus Konvention Initiative <http://www.aarhus-konvention-initiative.de/>