Warum Fracking in Elmshorn nicht ausgeschlossen ist

Ausschnitt aus der Erlaubnisakte Elmshorn
Ausschnitt aus der Erlaubnisakte Elmshorn

Akteneinsicht offenbart: Fracking im Feld Elmshorn könnte möglich werden
Tabuwort „Fracking“ wird vermieden

 

Von Glückstadt bis Norderstedt, von Wedel bis Kaltenkirchen und Krempe: Auf fast 600 km² rund um die Stadt Elmshorn nordwestlich von Hamburg hat PRD Energy eine 5-Jahres-Lizenz zum Suchen nach Öl und Gas erhalten. Bei Fündigkeit ist Fracking explizit eingeschlossen. Das ergibt sich aus dem Antrag, der u. a. von diversen Tongesteinen (shale) spricht, auf die sich die Erkundung erstrecken soll.

Der Antrag beinhaltet jahrelange seismische Untersuchungen und eine Explorationsbohrung, mit dem Ziel, zuvor nicht ausbeutbare Kohlenwasserstoff-Lagerstätten zu finden. Im Arbeitsprogramm heißt es: „Generell werden alle Zonen hinsichtlich ihres Kohlenwasserstoffpotentials ausgewertet, einschließlich der flachen Tiefenbereiche, Zonen mit vergleichsweise niedriger Porosität, die Muttergesteinsschichten des Posidonienschiefers sowie die lokale Malm- und Wealden-Fazies.“

Erlaubnisgebiete im Einzugsbereich des LBEG
Erlaubnisgebiete im Einzugsbereich des LBEG

Genau wie im Erlaubnisantrag „Ostrohe“ vermeidet PRD auch hier tunlichst, das umstrittene Wort „Fracking“ zu verwenden. Das ist aber auch gar nicht nötig, da die genannten Gesteinsformationen dafür bekannt sind, eventuell vorhandenes Öl und/oder Gas, wenn überhaupt, nur dann freizugeben, wenn sie „stimuliert“, auf Deutsch: gefrackt wurden.

Das Erlaubnisfeld Elmshorn überlagert u. a. zahlreiche Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete sowie Wassereinzugsgebiete, die teilweise auch Hamburg versorgen.

Nachtrag 5.3.2014 zur Aktenlage

Die Erlaubnisakte Elmshorn (Auszüge):

Der Erlaubnisantrag von PRD, auf dessen Grundlage die Erlaubnis Elmshorn erteilt wurde [PDF, 45 MB]

u. a. Konkurrenzsituation und überarbeitete Arbeitsprogramme, ca. Jan. 2013 (ab Seite 16) [PDF, 19 MB]

Das LBEG setzt das MELUR über die Eröffnung des Beteiligungsverfahrens in Kenntnis. Bemerkenswert die ausdrückliche Information der Oberen Bergbehörde LBEG an ihre Fachaufsicht, das MELUR:
„Zum Teil werden im Arbeitsprogramm auch Explorationsziele aufgeführt, die möglicherweise unkonventionelle Untersuchungsmethoden (Fracking) bedingen könnten.“
[PDF, 0,8 MB]

Das LBEG informiert die Kreise Steinburg, Bad Segeberg und Pinneberg und bittet um Stellungnahme, ob aus Sicht der Kreise Versagensgründe n. § 11 Nr. 10 BBergG der Erlaubniserteilung entgegenstehen [PDF, 7 MB]

Die Stellungnahmen
des Kreises Pinneberg [PDF, 20 MB]

des Kreises Bad Segeberg [PDF, 14,2 MB]

des Kreises Steinburg [PDF, 12,1 MB]

des MELUR [PDF, 12,7 MB]

Terminhinweis:
Am 4.3.14 ab 18 Uhr will der zuständige Minister Dr. Robert Habeck im Kreishaus Elmshorn Rechenschaft darüber ablegen, warum er diese Erlaubnis hat erteilen lassen.
Öffentliche Veranstaltung zum Fracking mit Landrat Oliver Stolz und Umwelt- und Energiewendeminister Dr. Robert Habeck zum Stand des Verfahrens zum Thema Fracking im Kreisgebiet.
Ort: Kreishaus, Kurt-Wagener-Straße 11, Elmshorn (Anmeldung erbeten)

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