Die Bezirksregierung Arnsberg hat Vorschläge zur Änderung des Bergrechts ausgearbeitet.
Hier das komplette Dokument (Stand 18.02.2011): Vorschläge_Änderung_Bergrecht_BRAr
Einige Zitate:
Erster Schritt: Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für bestimmte potentiell umweltgefährdende Bohrungen bzw. technische Verfahren.
Verbindliche Unterrichtungspflicht zugunsten von Kommunen über erteilte Bergbaubedigungen durch Änderung des § 15 BBergG
Vorschlag: Die Leistung einer Sicherheit wird für jede Aufnahme eines bergbaulichen Betriebes verbindlich gemacht.
Vielen Dank an Herrn Fehr für diese Information.