Bericht der Landesregierung zum Thema: „Chancen und Risiken bei Probebohrungen und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas unter besonderer Berücksichtigung von Wasser-, Natur-, Boden- und Klimaschutz“
Umweltminister Remmel (Grüne) hat nun erneut die Position des Ministeriums zur Problematik des unkonventionellen Erdgases präzisiert. Der Bericht veranschaulicht, dass nun auch auf dieser Ebene konkret an der Lösung vieler bislang so nicht vorhandener Fragestellungen gearbeitet wird.
Dabei werden auch die noch zu überwindenden Schwierigkeiten dargestellt. Vor allem muss sich endlich die Bundesregierung dieses Problems annehmen.
Hier der komplette Bericht. Vielen Dank an Herrn Fehr (Grüne Kreistag) für die Information.
Zitate:
Auch wenn in Nordrhein-Westfalen ein erheblicher Anteil des Trinkwassers aus Oberflächengewässern gewonnen wird, so wird doch, gerade in den Z.Z. im Fokus stehenden Regionen des Münsterlandes der weitaus größte Anteil aus dem Grundwasser gewonnen. Insbesondere unter dem Aspekt der öffentlichen Trinkwasserversorgung und damit eines präventiven Gesundheitsschutzes muss Grundwasserschutz vorsorgend betrieben werden. Grundwasserschäden ggfls. in Kauf zu nehmen, um sie dann mit aufwendigen Reparaturmaßnahmen zu sanieren, ist nicht zielführend und zudem volkswirtschaftlich unsinnig.
Bezogen auf das Einbringen und Einleiten von Stoffen (Fall des § 9 Absatz 1 NL 4 WHG) enthält § 48 WHG für das Grundwasser besondere Schutzanforderungen in Gestalt des Besorgnisgrundsatzes. Dieser besagt im Kern, dass jede nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit von vornherein, d.h. vorbeugend verhindert werden soll.