Umweltminister Norbert Röttgen hat das Umweltbundesamt mit der Durchführung einer Studie zu den
„Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“
beauftrag. Der Kreis der Gutachter überschneidet sich zum Teil mit dem Gutachten mit Risikoanalyse des Landes NRW. Hier gibt es inzwischen eine Zusammenarbeit. Die Studie des Bundes wird aber mehr die rechtlichen Aspekte beleuchten, während die NRW Studie ausschließlich technisch/wissenschaftlich ist und die rechtlichen Aspekte ausspart.
Das Umweltbundesamt sagt dazu
Das UBA lässt die Auswirkungen von Fracking, einem Verfahren zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, auf den Wasserhaushalt untersuchen. Denn die vorliegenden Fakten reichen nicht aus, um Risiken des Chemikalieneinsatzes für Mensch und Umwelt bewerten zu können. Geprüft wird auch, ob bestehende Bundesgesetze den Schutz des Grundwassers in der Praxis ausreichend gewährleisten. Parallel dazu startete das nordrhein-westfälische Umweltministerium ein ähnliches Forschungsprojekt, das detaillierter auf die landesspezifischen Verhältnisse eingehen wird und Hinweise für den Vollzug rechtlicher Vorschriften geben soll.
Ziele und Ausführungen des Gutachtens sind in der Projektbeschreibung zu finden. Das Umweltbundesamt hat bereits eine Stellungnahme zur Schiefergasförderung in Deutschland veröffentlicht, die eine ganze Reihe von Risiken aufzeigt, aber auch die schlechte Datenbasis kritisiert.