BBU veröffentlicht kritische Stellungnahme zum Entwurf des zweiten Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes
(Bonn, Berlin, 14.05.2014) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat die Stellungnahme von über 20 Anti-Fracking-Gruppierungen zum Entwurf des zweiten Fracking-Gutachtens des Umweltbundesamtes (UBA) veröffentlicht.
Im Rahmen einer Verbändebeteiligung war dem Umweltverband Gelegenheit gegeben worden, zum Entwurf des Gutachtens Stellung zu nehmen. Die dem UBA vorliegende Stellungnahme umfasst über 50 Seiten, widmet sich intensiv den sieben Arbeitspaketen und Teilgutachten des UBA-Gutachtens und zeigt im Detail Fehler und Defizite auf.
Der BBU geht davon aus, dass die Endfassung des Gutachtens kurz nach der Europawahl von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Angesichts des Umfangs von über 550 Seiten sieht es der BBU jedoch als höchst unwahrscheinlich an, dass ein grundlegend überarbeitetes Gutachten erstellt wird. Dies wäre nach Auffassung des BBU aufgrund gravierender Mängel in verschiedenen Teilgutachten aber zwingend erforderlich.
Auf besondere Kritik des BBU und der 20 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften stoßen die Teilgutachten zum „Monitoringkonzept Grundwasser“, zur „Emissions-/Klimabilanz“ sowie zur „induzierten Seismizität“. So sehen die Verfasser der Stellungnahme ein unzureichendes Konzept zum Schutz und zur Vorsorge vor Ereignissen aufgrund von nicht bestimmungsgemäßen Betriebszuständen. Nicht nachvollziehbare Daten und Algorithmen sowie widersprüchliche Ergebnisse kennzeichnen das Teilgutachten zur Klimabilanz. Hinzu kommt eine oberflächliche Behandlung der Erdbeben im entsprechenden Gutachtenteil, dessen Qualität erheblichen Bedenken begegnet.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die Anti-Fracking-Bewegung hat gezeigt, dass sie handlungsfähig ist und auch auf hohem wissenschaftlichen Niveau schnell reagieren kann. Die bisher vorgelegten Entwürfe können eine Ungefährlichkeit von Fracking nicht belegen – weder im Schiefergestein noch im Sandstein und auch nicht bei Beachtung sämtlicher Umweltschutzvorschriften und Vorsichtsmaßnahmen. Vielmehr sieht sich die Anti-Fracking-Bewegung nach der intensiven Analyse des Gutachtenentwurfs in ihren Bedenken bestätigt. Der Gutachtenentwurf wird den Risiken, Gefährdungen und Gefahren des Fracking nicht gerecht und kann somit keinesfalls eine Fortsetzung der eingeschlagenen Pro-Fracking-Linie von Politik und Erdöl- und Erdgasindustrie legitimieren.“
Die Stellungnahme ist hier zu finden.
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