Ein erster Blick auf die Texte des TPP-Agreements.
Ergebnis: Dieses Agreement ist nicht ganz mit CETA oder TTIP zu vergleichen, da die „inneren Eingriffe“ in die Systeme der Staaten viel weniger weit gehen.
Unter „Section B“ wird „Investor-State-Dispute-Settlement“ behandelt, aber in einer wesentlich anderen Form.
Was bleibt, ist dass der „Investor“ ein Land verklagen kann, in dem er „investiert“. Was dabei nach wie vor problematisch ist, auch hier wird der Begriff „Investment“ viel zu weit gefasst.
Damit wird auch hier weit von dem Schutz von wirklichen „Investitionen“ früherer Epochen (Hafenbau, Kraftwerksbau, Großanlagen der Industrie, Fabrikanlagen zur Herstellung komplexer Produkte, dito Chemieanlagen usw) abgewichen und moderne „Finanzprodukte“ werden auch als Investitionen angesehen.
Beispielhaft werden genannt:
Reines Kapital, Aktien, Verschuldungen, Futures, Profiterwartungen, Risikoerwartungen, Optionen, Derivate, Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnisse.
Unter § 28 „Scope“ (Geltungsbereich) werden auch erwartete Gewinne bei Nichterfüllung als Klageanlass ausdrücklich benannt. Es erschließt sich nicht ganz, warum diese wichtige Angabe nicht dort im Vertrag steht, wo man sie erwarten würde.
Kommentar: „Investition“ ist für Kapital und Finanzprodukte eine falsche Bezeichnung. Denn in dem Land, wo so ein „Zocker“ „investiert“ entsteht ja nichts.
Es wird nur Geld hin und her geschoben und verlässt in Stunden oder Sekunden das eben noch „besuchte“ Land wieder. Gerade in diesem Bereich lässt sich wunderbar für Zocker spielen. Und wenn die Erwartungen nicht eingetreten sind – im Future-Handel oder
im Derivate-Handel – wer hat dann Schuld?
Ist es dann wirlich das beklagte Land, oder waren die Erwartungen des „Investors“ einfach unrealistisch zu hoch angesetzt – oder gar spekulativ zu hoch angesetzt, um anschließend ein Land verklagen zu können?
Geld und Finanzprodukte jeglicher Art sollten nicht als „Investitionen“ gelten dürfen. Die Verlockung, einen Staat damit zu „melken“, ist einfach zu groß.
Hinzu kommt weiter:
Die Verhandlungen laufen aber nach den Regeln der internationalen Schiedskonvention zwischen Staaten und Bürgern anderer Staaten (ICSID) vom 18.03.1965, verabschiedet in Washington, oder vergleichbaren anderen Regelungen, denen beide Parteien zugestimmt haben.
Alternativ kann auch nach den UNCITRAL (Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (engl. United Nations Commission on International Trade Law )) Arbitrageregeln verfahren werden. Das anwendbare Recht ist das des Beklagten, oder alternativ internationales Recht.
Das Verfahren ist öffentlich.
Das Schiedsgericht kann einen oder mehrere „Experten“ hinzuziehen, um schwierige Sachverhalte oder Behauptungen von Kläger und Beklagtem zu hinterfragen. Wenn die Streitparteien sich nicht in angemessener Zeit auf den Ablauf einigen können, greift der „Secretary General“ des ICSID ein und handelt und legt das fest, worüber die Streitparteien keine Einigung erzielen können.
Beide Parteien unterwerfen sich dem Schiedsspruch des aus drei Schiedsrichtern bestehenden Gerichtes.
Bestimmte Länder des Abkommens haben sich Sonderregeln ausbedungen, die Teil des Abkommens sind.
Und auch hier findet sich so eine „nette“ Klausel, dass die Klein- und Mittelstandsunternehmnen (KMU) doch bitte gefördert werden sollen (kurz und knapp wie bei CETA und TTIP).
Und auch hier gibt es die Klausel der Gleichbehandlung nach billigem Ermessen, wenn das Gastland mit einer dritten Partei Verabredungen trifft, die besser als die örtlichen des „Investors“ im Gastland sind. Bei den großen Kultur- und Einkommensunterschieden zwischen den Ländern Asiens und den USA und einigen weiteren, ist vorstellbar, dass die Konzerene bald anfangen werden zu klagen, sobald das Abkommen in „trockenen Tüchern“ ist.
Und weiter: Wird CETA und/oder TTIP wirksam, kann in der Kette von Asien aus bis nach Deutschland durchgeklagt werden, weil in Vietnam zum Beispiel die sozialen Strukturen und die Produktionskosten völlig andere sind, als bei uns. Unser ausländischer „Investor“ in Deutschland könnte dann fordern, mit seinem Kollegen in den USA oder Kanada gleich gestellt zu werden, der doch so „günstige“ Verhältnisse in Vietnam unter TPP genießen könne.
Fazit:
Grundsätzlich sind die Inhalte in der Tendenz gleich, trotz äußerlich konzilianterer Hülle.
Staaten können von Konzernen vor Schiedsgerichten verklagt werden, obwohl das nirgends explizit so steht. Es werden Dinge als „Investitionen“ im Sinne des Vertrages bezeichnet, die keine Sachinvestitionen sind. Auch mit diesem Vertrag können Konzerne auf Staaten Druck ausüben.
Schwerpunktthemen sind:
Herkunftskennzeichnungsregeln, Textilherstellung – und Handel, Hygiene, Antidumping-Maßnahmen, Technische Handelsbarrieren, Kosmetika, Wein und Spirituosen, Pharma, Medizin, vorverpackte Nahrungsmittel, Zoll, geistiges Eigentum, Technische Standards, Finanzdienstleistungen, Elektronischer Handel, Telekommunikation, Staatsunternehmen und Monopole zeitweiser Aufenthalt von Geschäftsleuten im Gastland,
Die internationalen Arbitrage-Anwaltsfabriken schauen jedenfalls in eine goldene Zukunft, die sie sich selbst bereiten.
Volker Fritz
im AK Fracking Braunschweiger Land