Update: Ratsbeschluss der Stadt Hagen zum Verbot unkonventioneller Gasförderung und Fracking auf städtischen Grunstücken (DOC)
Die Stadt Hagen hat sich in den letzten Monaten ausführlich mit der unkonventionellen Gasförderung auseinandergesetzt. Nach geltendem Recht, hätte die Stadt keine unmittelbaren Möglichkeiten, Einfluss auf Explorations- und Fördermaßnahmen bei der Erdgassuche im Stadtgebiet zu nehmen.
In der Region wird das Trinkwasser für 340.000 Menschen gewonnen. Die Mark-E Wassergewinnungsgesellschaft hatte der Stadt Hagen schon im Mai 2011 empfohlen, besonders im Bereich des noch nicht festgesetzten Wasserschutzgebietes Hasper Talsperre, eventuelle Aufsuchungen zu untersagen.
Die am 24. November 2011 einstimmig beschlossene Musterentscheidung ist einfach gehalten, aber umfasst nicht nur Bohrplätze, sondern auch die für die Gasförderung notwendige Infrastruktur wie Leitungen für Lagerstättenwasser, Versenkbohrstellen und industrielle Anlagen.
„Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, keine städtischen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, die für unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden können.“
Quelle: Bürgerinformationssystem der Stadt Hagen – RAT/07/2011 / VO 0640/2011
Die Entscheidung ist kein Moratorium oder an Bedingungen geknüpft, sondern sagt einfach aus, dass keine städtischen Grundstücke zur Erschließung unkonventionelle Gasvorkommen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Das gleiche gilt für alle Tochterunternehmen der Stadt. Sicherlich würde es die Stadt begrüßen, wenn sich dieser Entscheidung auch zahlreiche private Grundstückseigentümer anschließen.
Andere Städte und Gemeinden können den Beschluss in gleicher Form übernehmen und so ein Zeichen setzen.
Eine Übersicht weiterer Initiativen von Bundesländern, Kreisen, Städten und Gemeinden, die sich vor Fracking schützen wollen, ist auf unkonventionelle-gasfoerderung.de verfügbar.