In der letzten Woche haben wir uns von der IG mit dem umweltpolitischen Sprecher der SPD Landtagsfraktion und Mitgliedern der SPD Nordwalder getroffen. Siehe Leserbrief von Christian Büchter in der WN.
Am Montag trafen wir uns nun mit Mitgliedern der CDU-Fraktion aus Nordwalde. Neben möglichen Haftungsfragen wurde über das Thema: Verstrickung von Genehmigungsbehörde und Exxon am meisten diskutiert. Uns von der IG fehlt von der CDU immer noch eine klare Aussage zum Vorhaben von Exxon. Nun befürwortet die CDU Nordwalde -und das könnte ein erster Schritt sein- dass man einen ähnlichen Beschluss wie vom Kreises Steinfurt oder der Stadt Borken, auf Nordwalde übertragen könnte. Dieser sollte so verfaßt werden, dass er von allen Parteien unterschrieben werden könnte. Zusätzlich könnte noch ein Punkt aufgenommmen werden:
Exxon darf kein Fracing-weder bei der Probebohrung und/oder bei der Förderung durchführen
Auch Herr Fehr von den Grünen hat sich mit einem lobenswerten Kommentar zu Wort gemeldet. Auf die Frage, ob die Politiker in der Regionalratssitzung der Expertenkommision die richtigen Fragen stellen würden, antwortete er:
Dazu habe ich als Mitglied des Regionalrates mehr Fragen als die Sitzung dauern wird! Ich habe kein Vertrauen mehr in die Aussagen des Konzern-Kommunikators, des Herrn N.S. Dies möchte ich an einem Beispiel verdeutlichen: Bislang wurde von Exxon in der Öffentlichkeit verbreitet, dass in Nordwalde nur eine „Probebohrung“ bzw. eine „Kernbohrung“ beantragt worden sei. Es wurde dadurch bislang der Eindruck erweckt, dass der einzige Zweck dieser Bohrung sei, ausschließlich durch die Entnahme von Bohrkernen Erkenntnisse über die Lagerstätte zu gewinnen. Dazu heißt es aber im „Hauptbetriebsplan für die Explorationsbohrung (A3) Nordwalde Z1“:„Der Zweck dieser Bohrung ist die Erforschung des tiefen Untergrunds auf gasführende Formationen. Die Bohrzeit wird ca. 1 – 1.5 Monate betragen, während der über 130 m Gesteinskerne an die Tagesoberfläche zur Untersuchung gebracht werden. Nun wurde aber über die Stadtwerke Steinfurt bekannt, dass in Nordwalde auch eine Probeförderung stattfinden soll. Wenn man das jetzt weiß, stellt sich die Frage: Was bedeuten eigentlich die folgenden Aussagen des Hauptbetriebsplanes:
Weitere Gesteinsuntersuchen werden möglicherweise vor Ort nach der Bohrzeit durchgeführt werden.
Über zusätzliche Untersuchungsmaßnahmen wird nach Auswertung der Gesteinsproben entschieden und die Dauer dieses Projektes ist somit offen. Hat Exxon mit der jetzt beantragten „Probebohrung“ also doch schon ein Probe-Fracking und in der Folge eine Probe-Förderung beantragt? Daher muss nun geklärt werden: Was genau ist aus der Sicht der Genehmigungsbehörde Gegenstand der jetzt beantragten Explorationsbohrung? Was ist zu verstehen unter weitere Gesteinsuntersuchungen (=Probe-Fracking?) und zusätzliche Untersuchungsmaßnahmen (=Probeförderung?)
Ich vermute mal (Exxon kann ja dementieren), die technischen Ausführungsmerkmale der beantragten „Probebohrung“ in Nordwalde ermöglichen es, dass ohne neuen technischen Aufwand unter Nutzung der eingebrachten Verrohrungen „Probe-Fracking“ und „Probeförderung“ durchgeführt werden können. Oder: Müsste etwa für das „Probe-Fracking“ und die „Probeförderung“ das Bohrloch erweitert, neu verrohrt o.ä. werden? Ich glaube nicht
Helmut Fehr, Fraktionssprecher Grüne im Regionalrat