Der Klima- und Umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, André Stinka, hat sich erfreut über die Zusage des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Arnsberg, Prof. Gerd Bollermann, gezeigt, bei den geplanten Erkundungsbohrungen nach Erdgas im Münsterland nun die strengen Vorschriften des Wasserrechts anzuwenden. Bislang sollte dort nur das beteiligungsfreie Bergrecht zum Zuge kommen. Bei einem Gespräch von SPD-Landtagsabgeordneten des Münsterlandes – Frank Sundermann, Elisabeth Veldhues, Marc Herter und André Stinka – mit Bollermann hatten ihn die SPD-Politiker ein solches Vorgehen vorgeschlagen. Stinka:
„Ich bin sehr erleichtert, dass wir diesen großen Fortschritt erzielen konnten. Durch die Anwendung des Wasserrechtes können wir sicherstellen, dass nur dann Probebohrungen durchgeführt werden können, wenn nachweislich das Grundwasser nicht gefährdet wird.“
Dieses ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Die SPD-Abgeordneten haben Bollermann außerdem aufgefordert, für ein transparentes Verfahren zu sorgen, bei dem die Sorgen und Einwände der Münsterländer ernst genommen werden. Hierzu schlugen sie ein Expertengespräch vor, zu dem alle Beteiligten – also auch die Bürgerinitiativen – Experten benennen könnten. Insbesondere die besorgniserregenden Erfahrungen aus den USA sollten genau untersucht und hinterfragt werden, ob ähnliche Folgen auch im Münsterland drohen könnten. André Stinka:
„Wichtig ist außerdem, dass möglicherweise erfolgreiche Erkundungsbohrungen natürlich nicht automatisch zu einer Genehmigung zum Abbau des Gases führen werden. Dazu muss dann ein gesondertes Genehmigungsverfahren beantragt werden “.
Wie die SPD-Abgeordneten verdeutlichten, stammt das Bergrecht aus den 80iger Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Beteiligung betroffener Bürger sieht das Gesetz bisher nicht vor. Da sehen die SPD-Abgeordneten dringenden Handlungsbedarf, um hier in diesem sensiblen Bereich den Betroffenen mehr Beteiligung und Mitsprache im Vorfeld einzuräumen.