Pressemitteilung der BI „Angeliter Bohren Nach“

BI Angeliter Bohren Nach

31.03.2016

Hauptbetriebsplan für das Erlaubnisfeld Sterup, bereits am 7.9.2015 zugelassen!

Landesbergamt düpiert Umweltministerium! und täuscht Öffentlichkeit?

 
 Erneut hat das LBEG über das Erlaubnisfeld Sterup entschieden, ohne andere Behörden, wie die Gemeinden, den Kreis Schleswig-Flensburg, insbesondere die Untere Wasserbehörde, den Wasserbeschaffungsverband Sterup, ja sogar das MELUR und die Öffentlichkeit zu beteiligen.

„Das MELUR wurde im Zuge einer Abfrage beim LBEG über die Zulassung des Hauptbetriebsplans am 24. März 2016 erst nachträglich informiert.“(Pressemitteilung MELUR vom 30.3.16)

Auf diese intransparente und undemokratische Weise hat das LBEG quasi in einer Art „Geheimverfahren“ zum wiederholten Male verhindert, dass sogenannte „andere öffentliche Interessen“, die die Erdölförderung ausschließen, geprüft werden. Diese „anderen öffentlichen Interessen“ hat der Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht in einem Schreiben vom 6.1.2016, das auf einem einstimmigen Beschluss aller 16 Bürgermeister im Amtsausschuss vom 16.12.2015 beruht, bereits benannt:

  1. Der Schutz des Grund- und Trinkwasser und damit Anspruch und Recht der Bevölkerung auf ein natürliches, reines und gesundes Trinkwasser.
  2. Die Abwehr von gesundheits- und lebensbedrohlichen Gefahren für die Bevölkerung durch erhöhte Krebsgefahr durch das mitgeförderte Lagerstättenwasser, für das gegenwärtig nach Aussagen des Umweltbundesamts noch keine umweltgerechter Umgang existiert.
  3.  Die Abwehr vor Gefährdungen von Natur- und Umwelt, Verhinderung von Schäden an Gebäuden, historischer Bausubstanz, Versorgungsleitungen aller Art durch Erdbeben.
  4. Der Schutz von Umwelt und Bevölkerung vor dem die Lebensgrundlagen der Erde zerstörenden Klimawandel.

Dieses Schreiben vom 6.1.2016, in dem darüber hinaus gefragt wurde, ob die Fa. Central Anglia die  Zulassung eines Betriebsplans beantragt hat und wenn ja, um welche Art eines Betriebsplans es sich handelt, ist bis zum heutigen Tage weder durch das Melur noch das LBEG beantwortet worden.

Nach Bekanntwerden der Aufsuchungserlaubnis vom 14.11.2013 für das Feld Sterup hat der Umweltminister Dr. Robert Habeck mehreren Bürgermeistern und Gemeinderatsmitgliedern zugesagt, das die Gemeinden in der nächsten Stufe der bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens beteiligt werden und dieses transparent  geführt werden soll.

In einem Gespräch zwischen den aktiven Bürgerinitiativen von Schleswig-Holstein, die sich gegen die Erdölförderung wehren, im Melur und der Staatssekretärin Frau Dr. Nestle und den zuständigen Juristen am 10.3.2016 wurde den VertreterInnen der BI „Angeliter Bohren Nach“ die Rechtsauffassung des Melur erläutert, wonach zumindest die Standortgemeinden für die Seismik und die Probebohrung im Betriebsplanverfahren beteiligt werden müssen, ebenso wie die Untere Wasserbehörde des Kreises. Auch wurde eine Vorprüfung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für diesen Fall zugesagt.

All diese Zusagen wurden seitens des LBEG nicht eingehalten.

 Die Bürgerinitiative Angeliter Bohren Nach hat bereits im September 2015   gegenüber dem Amtsausschuss Geltinger Bucht darauf hingewiesen, das nach ihren Informationen, die Fa. Central Anglia bereits einen Betriebsplan zur Zulassung vorgelegt habe, in einem Verfahren, dass nur die Firma und das Amt etwas angehe. Dritte ausdrücklich nicht. Eine solche intransparente und undemokratische Vorgehensweise hält die Bürgerinitiative  für offensichtlich rechtswidrig.

Mit Schreiben vom 11.12.2015 wurde dies auch dem Umweltminister Dr. Robert Habeck mit geteilt und um einen zeitnahen Gesprächstermin gebeten. In seiner Antwort vom 5.1.2016 wurde dieser abgelehnt und auf unseren Hinweis nicht eingegangen.

Die Bürgerinitiative hat nach dem Informationszugangsgesetz ca. 40 Fragen zu dem weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere nach der Art der Betriebsplanzulassung, die die Fa. Central Anglia stellen muss, gefragt. Dass dieser Betriebsplan bereits beantragt und zugelassen wurde, wurde nicht mitgeteilt.

Die Bürgerinitiative ABN fühlt sich durch das LBEG getäuscht.

Es kann nicht angehen, dass das Melur jetzt die Vorgehensweise des LBEG lediglich rügt anstatt durch die Aufhebung des rechtswidrig erteilten Betriebsplans für ein erneutes diesmal rechtsstaatliches Verfahren unter Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und der Öffentlichkeit sorgt.

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