Liebe Politiker,
wenn ihr uns Bürger schon nicht ernst nehmt und morgen ein Fracking-Genehmigungsgesetz im Bundeskabinett beschließen wollt,
so hört doch wenigstens auf unsere öffentlichen Wasserversorger. Bei denen schrillen ebenfalls die Alarmglocken, wie dieser Pressemitteilung zu entnehmen ist.
AÖW zur Fracking-Diskussion: Gewässerschutz ernst nehmen und vorrangig beachten!
Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. fordert, mit Neuregelungen, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor den Risiken zu schützen, die mit Tiefbohrungen unter Einsatz der Fracking-Technologie verbunden sind. Dieses Ziel wird nach unserer Bewertung mit den aktuell diskutierten Gesetzentwürfen aber nicht erreicht.
Wasser ist Grundlage des Lebens. Für den sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit Wasser hat sich in Deutschland und Europa ein vielschichtiges System etabliert, das den Wasserkreislauf schützt, sich bewährt hat und weltweit ein Vorzeigemodell im Sinne der Nachhaltigkeit ist. Das gilt es auch für alle nachfolgenden Generationen zu erhalten.
Deshalb stellt die AöW in der aktuellen Diskussion folgende Forderungen:
Sowohl die betroffenen Kommunen als auch die im Umfeld von Fracking-Gebieten tätigen Wasserversorger müssen frühestmöglich in die Genehmigungsverfahren verbindlich einbezogen werden. Das muss bereits bei der Klärung der Frage, ob eine Erlaubnispflicht vorliegt, erfolgen.
Neben dem Verbot von Tiefbohrungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, bei denen Gesteine unter hydraulischem Druck aufgebrochen werden, in Wasserschutzgebieten, muss dies auch für nicht ausgewiesene Schutzgebiete für die Trinkwassergewinnung sowie Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung und auf die Einzugsgebiete von Flüssen und Seen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, ausgedehnt werden. Das Verbot muss außerdem einen Sicherheitsabstand zu diesen sensiblen Gebieten und auch den Untergrund „unter“ den Gebieten vorsehen, damit insbesondere Gewässerbelastungen durch waagerechte Bohrungen und geologische Verwerfungen ausgeschlossen werden können.
Alle Fracking-Vorhaben sind generell als Gewässerbenutzung iSd. WHG zu deklarieren, wenn Grundwasserschichten durchgebohrt werden. Denn die Bohrung durch Grundwasserschichten hindurch und der Gebrauch von großen Mengen Wassers für das Fracking können zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässer führen.
In Wasserschutzgebieten müssen bestandskräftige Zulassungen widerrufen werden können. Womöglich verstoßen bereits die bestehenden Zulassungen und die Regelungen in UVP-V Bergbau im Hinblick auf Fracking-Vorhaben gegen die EU-Vorgaben aus der UVP-RL (UVP-Richtlinie 2011/92/EU). Die materiellen Vorgaben der UVP-RL setzen bei abzusehenden erheblichen Auswirkungen für die Umwelt eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus (insbesondere Erwägungsgrund 7 der UVP-RL). Im Sinne einer wirksamen Durchsetzung der UVP-Richtlinie müssten die bestehenden Zulassungen revidiert werden. Deshalb sollte der Bericht des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments über die Umweltauswirkungen von Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl (2011/2308(INI)) beachtet werden.
Weiterhin fordern wir für begonnene Fracking-Vorhaben völlige Transparenz und eine unverzügliche Nachholung der Beteiligung der Wasserbehörden, der Wasserversorger und der Kommunen. Nur dadurch sind sie in der Lage, die bestehenden Risiken – soweit möglich – bewerten und Beeinträchtigungen der Gewässer abwenden zu können.
Die AöW fordert ein ausdrückliches Verbot der unterirdischen Lagerung von Frack-Flüssigkeit in den Gebieten, in denen auch ein Frackingverbot vorgesehen wird sowie Transparenz über die verwendeten Chemikalien und Festlegung von Regelungen für eine ordnungsgemäße umweltgerechte Entsorgung des Flowback. So ist nicht ausgeschlossen, dass Fracking-Abwasser auch in Kläranlagen gelangen kann. Zur ordnungsgemäßen Behandlung des Abwassers benötigen deshalb die Kläranlagenbetreiber Informationen über die chemischen Inhaltsstoffe.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert deshalb die Bundesregierung, den Bundestag und Bundesrat, aber auch den EU-Kommissar Oettinger auf, den Gewässerschutz ernst zu nehmen und vorrangig vor den Interessen der Energiegewinnung zu beachten.Zur Information verweisen wir hier auf unsere Positionspapiere zu Fracking und zu Nutzungskonflikten.
Quelle:
Presse.