Um zu erfahren, wie bestimmte Genehmigungsverfahren in Niedersachsen von statten gehen und warum bestimmte EU- Gesetze noch nicht umgesetzt worden sind hat jemand einen offenen Brief an den Präsidenten des Landesbergamtes, Herrn Ralf Pospich in Niedersachsen gesendet. Auch Politiker sollten sich die Fragen notieren. Für eine kleine Anfrage im Landtag sind diese hervorragend geeignet. Aber wir hoffen doch sehr, dass der Verfasser des Briefes eine Antwort erhalten wird.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG Niedersachsen)
Herrn Ralf Pospich – Präsident des LBEG –
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Pospich,
die Diskussion um das Fracking hat auch begleitende Aktivitäten zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, die zuvor nur wenigen Bürgern bewusst und bekannt waren: So auch die billige und bequeme Entsorgung der teils hochtoxischen, bei der Erdgas- und Erdölförderung anfallenden Lagerstättenwässer und rückgeförderten Fracking-Flüssigkeiten („Flow-Back“). Offenbar wird diese fragwürdige Entsorgungspraxis in einem sehr großen Umfang betrieben. Gemäß Wirtschaftsministerium wurden allein in 2010 in Niedersachsen 760 Millionen Liter durch die Förderunternehmen in unterirdische Bereiche „verpresst“, selbst Grundwasserschutzzonen sind offenbar in vielen Fällen davon nicht ausgenommen. Diese Praxis führt inzwischen bei vielen Bürgern zu großer Besorgnis und verursacht erhebliche Befürchtungen vor allem hinsichtlich der langfristigen Sicherheit unserer Grundwasservorräte. Bekanntermaßen ist es bereits bei dem Transport von Lagerstättenwasser zu den Versenkbohrstellen zu schweren Schäden infolge ungeeigneter PE-Rohrleitungen in Verantwortung von RWE Dea (Völkersen), aber auch Exxon Mobil gekommen. Offenbar hat man dabei auch in Ihrem Haus als überwachender Behörde versagt, da die Nichteignung des Materials für den betreffenden Gebrauchszweck aufgrund von Erfahrungen aus dem Deponiewesen längst hätte bekannt sein müssen.
In Anbetracht der Relevanz für Mensch und Umwelt wende ich mich hiermit persönlich an Sie, sehr geehrter Herr Pospich, in Ihrer Funktion als Präsident und damit Hauptverantwortlicher des LBEG Niedersachsen, dem die Genehmigung und Überwachung der betreffenden Vorgänge unterliegt.
Bekanntermaßen beinhaltet das Lagerstättenwasser eine Vielzahl von hochtoxischen Komponenten, z.B. hochgradig krebserzeugende Stoffe wie Benzol oder polyzyklische Aromaten (PAK), sehr giftige Schwermetalle wie z.B. Quecksilber, verschiedene Radionuklide, ebenfalls mit kanzerogenen Eigenschaften, sowie diverse nicht abbaubare Salze. Dies wurde erst kürzlich in einem Interview von der Unternehmenssprecherin von Exxon Mobil gegenüber dem Weser-Kurier bestätigt (08.06.13). Einmal ins Grundwasser diffundiert, ist eine Sanierung praktisch ausgeschlossen.
Und bekanntermaßen ist die Integrität bei einer Vielzahl von Bohrungen gar nicht gewährleistet. Bereits unmittelbar nach dem Niederbringen sind gemäß unabhängiger Untersuchungen bis zu 10% der Bohrungen schadhaft. Und mit zunehmender/m Benutzung und Alter nehmen entsprechende Schäden mehr und mehr zu. Dies ist ein prinzipielles Problem, das aus der Nutzung unterschiedlicher Werkstoffe (Zement und Stahl) zur Auskleidung der Bohrungen resultiert und der öl- und gasfördernden Industrie sehr wohl bekannt ist. Auch in Ihrem Haus sollte man davon Kenntnis haben.
Insofern sehen kompetente Experten ein hohes unterirdisches Langzeitrisiko für eine Kontamination der Grundwasservorräte, das von den Verpressungen ausgeht. Sie befürchten, dass die Stoffe langfristig nicht dort bleiben, wo man sie hingepresst hat. Vertikale Rissbildungen im Bodengefüge von ca. 600 m nach Stimulierungen wurden bereits beobachtet, über sie kann der Austrag der Schadstoffe in Verbindung mit Kapillarkräften erheblich beschleunigt werden. Auch seismische Probleme sind bekanntermaßen auf Verpressungen zurückzuführen. Zu den potentiellen Problemen tragen auch die riesigen Volumina bei, die ganz offenbar auf diese Weise entsorgt werden. Allein in 2010 entfielen laut Wirtschaftsministerium ca. 100 Liter an verpresstem Giftwasser auf jeden Einwohner Niedersachsens. Exemplarisch habe ich diesem Schreiben zwei englischsprachige Publikationen über die betreffende Problematik beigefügt, von denen die eine ganz aktuell auch noch einmal in dem renommierten Wissenschaftsmagazin Scientific American veröffentlicht wurde. Weiteres Infomaterial hierzu kann ich Ihnen bei Bedarf gern zukommen lassen.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass man in Ihrer Behörde die betreffenden Probleme „schönredet“ und vor ihren Konsequenzen lieber die Augen verschließt und so die Unternehmen nach eigenem Gutdünken „schalten und walten“ lässt. Deshalb bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen, damit sich die Beteiligten ein genaueres Bild von der Angelegenheit machen können.
- 1) Wie viele Bohrungen werden z. Zt. in Niedersachsen für die Verpressung/ Entsorgung von Lagerstättenwasser/ Flow-Back durch die Erdgas- und Erdölförderunternehmen genutzt? Wie viele davon befinden sich in Wasserschutzgebieten?
- 2) In welchen Tiefen (minimaler und maximaler Abstand zur Oberfläche) werden die Abfallflüssigkeiten dabei entsorgt?
- 3) Werden auch flüssige Abfälle aus anderen industriellen und gewerblichen Anwendungen auf diese Weise entsorgt? Wenn ja, welcher Art und Herkunft, welche Mengen
- 4) Wie häufig überwacht das LBEG die Integrität der betreffenden Bohrungen. Auf welche Weise erfolgen diese Kontrollen ggf.?
- 5) Welche spezifischen Kriterien werden für die Genehmigung zugrunde gelegt? In welchem Erlass sind diese Kriterien festgelegt?
- 6) Nach Bekunden der entsorgenden Unternehmen erfolgt teilweise eine Aufreinigung der Abwässer vor dem Verpressen. Dazu
- a) Ist diese Aufreinigung generell verpflichtend?
- b) Wie wird diese technisch praktiziert?
- c) Wer hat diese Abfallbehandlungen auf welcher rechtlichen Basis (z.B. BImSchG) genehmigt?
- d) Welche Schutzmaßnahmen sind dafür vorgesehen?
- e) Wer entsorgt die abgetrennten Konzentrate, die teils sehr stark radioaktiv belastet sein dürften?
- f) Was passiert letztendlich mit diesen hochtoxischen Konzentraten?
- g) Welche Grenzkonzentrationen sind für die verschiedenen Wege zugrunde gelegt?
- h) Wer kontrolliert deren Einhaltung?
Sehr geehrter Herr Pospich, über eine baldige Stellungnahme zu meinen Ausführungen und Fragen wäre ich Ihnen sehr verbunden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Ich gehe davon aus, dass Ihre Auskünfte nicht gebührenpflichtig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. W. F.