Das Wirtschafts- und Umweltministerium von NRW haben die Bezirksregierung Arnsberg darüber informiert, dass ab sofort wieder Anträge auf Probebohrungen, Grubengasförderung und Geothermie unter 1000 Meter Tiefe bearbeitet werden dürfen.
Ausgeschlossen sind nur noch Probebohrungen, die prinzipiell Fracking ermöglichen würden. Eine explizite Unterscheidung zwischen Bohrkernentnahme und Probebohrung wird nicht gemacht.
Die Initiativen „Gegen Gasbohren“ lehnen auch Probebohrungen ab, die sich auf die Erkundung unkonventioneller Gasvorkommen richten. Das betrifft unter anderem die Schiefergasvorkommen entlang der Ruhr, aber auch die Kohleflözgasvorkommen im nördlichen Nordrhein-Westfalen.
Da bisher nicht einmal bekannt ist, ob die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen genehmigungsfähig wäre, würden mit Probebohrungen nur unnötige Konflikte provoziert. Volker Milk von der Bezirksregierung in Arnsberg sprach in diesem Zusammenhang von einem „flächendeckenden Stuttgart21“.
Quelle:
NRW – Genehmigungsfähigkeit für Bohrungen unterschiedlichster Art