Tumbrinck: Landesregierung muss Gespräche mit den Niederlanden führen | NABU NRW wird „Grenzüberschreitendes Aktionsbündnis gegen Fracking“ anstoßen
Düsseldorf – In den Niederlanden soll zukünftig unter anderem an der Grenze zu Deutschland unkonventionelles Erdgas gewonnen werden. Von diesen Plänen der niederländischen Regierung wären alle grenznahen Regionen in Nordrhein-Westfalen betroffen. Der NABU NRW fordert die Landesregierung deshalb auf, in der zurzeit laufenden „strategischen Umweltprüfung“, die auch eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Kommunen, der nordrhein-westfälischen Landesregierung sowie der Naturschutzverbände vorsieht, Gespräche mit der niederländischen Regierung zu suchen und auf die Einstellung der Planungen hinzuwirken. Den in eine ähnliche Richtung zielenden parteiübergreifenden Antrag, der heute im Landtag auf der Tagesordnung steht, begrüßt der NABU ausdrücklich.
„Die drohende Gefahr, dass durch den Einsatz der Fracking-Technologie auf niederländischer Seite Grund- und Trinkwasser auf nordrhein-westfälischer Seite verschmutzt werden, ist viel zu hoch. Deswegen darf diese riskante Technologie auch in den Niederlanden nicht zum Einsatz kommen“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Sollte die niederländische Regierung an ihrem Vorhaben festhalten, unkonventionelles Erdgas insbesondere an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen zu nutzen, werde der NABU NRW ein „grenzüberschreitendes Aktionsbündnis gegen Fracking“ anstoßen. Auch in den Niederlanden sei der Protest gegen diese riskante Technologie groß.
Grundsätzlich lehne der NABU die umstrittene Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland aus natur- und umwelt- sowie energie- und klimapolitischen Gründen ab. „Ein Moratorium für alle Probebohrungen, wie es Umweltminister Remmel bereits für NRW ausgesprochen hat, ist daher aus NABU-Sicht aufgrund der nach wie vor unabwägbaren Risiken für Natur und Umwelt nicht nur deutschland-, sondern sogar europaweit wünschenswert“, so Tumbrinck weiter.
Auf Bundes- und Länderebene sei eine Novellierung von Wasserhaushaltsgesetz und Umweltverträglichkeitsprüfungsverordnung weiterhin dringend erforderlich. Zudem müsse Fracking ein fester Bestandteil des Bundesberggesetzes werden. Für NRW fordert der NABU die Aufstellung eines entsprechenden Raumordnungsplans. „Darin müssten landesweit alle sensiblen Gebiete aufgenommen und damit von der möglichen Erkundung und Gewinnung ausgenommen werden“, so der NABU-Landesvorsitzende. Neben Trinkwassergewinnungsgebieten und Heilquellen gehörten dazu auch alle Schutzgebietskategorien des Bundesnaturschutzgesetzes, die Schutzgebiete gemäß Natura 2000 und alle anderen für die Lebensmittelproduktion wichtigen Standorte. Nur so könne man bei allen Beteiligten für die notwendige Rechtssicherheit sorgen.
Die ausführlichen Forderungen des NABU zum Fracking in Deutschland stehen hier:
http://www.nabu.de/themen/energie/fossilebrennstoffe/erdgas/.