Einen in Bezug auf Fracking vorbildlichen Aufstellungsbeschluss für einen Regionalplan hat gestern der Regionalrat Münster beschlossen. Als „Ziel 12“ (S. 42) ist formuliert:
Der Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie insbesondere Wasser genießt strikten Vorrang vor Vorhaben der Energiegewinnung, die diese Ressourcen gefährden oder deren Risiken für diese Ressourcen nicht sicher abschätzbar sind. Eine Gefährdung dieser Ressourcen würde zu unverhältnismäßigen Risiken für die Nutzungen und Funktionen des Raumes führen. Da bei der Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen diese Risiken nicht sicher ausgeschlossen werden können, ist diese Form der Energiegewinnung mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar.
Damit lehnt der Regionalrat Münster in aller Deutlichkeit und ohne Einschränkung den Einsatz von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ab. Die komplexen und übergreifenden Wechselwirkungen mit der Umgebung stehen bei der Technik des Frackings außer Frage: Die großvolumige Zerstörung der Integrität des Untergrundes, die Zusammensetzung der Fracking‐Flüssigkeit, die ungelösten Entsorgungsfragen hinsichtlich des radioaktiven und schwermetallhaltigen Lagerstättenwassers, die Methan-, CO2- und Feinstaubausstöße, die betroffene Bodenoberfläche und die benötigte Transportinfrastruktur beeinträchtigen nachweislich und in einer nicht ausreichend kontrollierbaren Weise Boden-, Wasser- und Luftqualität.
„Solange die Risiken, die mit der Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen durch Fracking verbunden sind, noch nicht kalkulierbar sind, wird diese Methode der Energiegewinnung im Münsterland ausgeschlossen. Der Regionalrat räumt dem Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie insbesondere Wasser einen strikten Vorrang ein“, erläutert Engelbert Rauen, der Vorsitzende des Regionalrats Münster.
Claudia Baitinger, Sprecherin des Landesarbeitskreises technischer Umweltschutz des BUND NRW, freut sich über den Aufstellungsbeschluss zum Teilplan Energie des neuen Münsteraner Regionalplans, der eine klare Ablehnung von Fracking als Ziel 12 festschreibt: „Die über alle Parteigrenzen hinweg einstimmige Positionierung des Regionalrates Münster gegen Fracking auf der Grundlage des Trinkwasserschutzes und einer gemeinwohlverträglichen Raumordnung ist in dieser Deutlichkeit einmalig. Im Gegensatz zu einigen Grünen Umweltministern, die lediglich ein Fracking mit „umwelttoxischen Chemikalien“ und auch nur in Schiefergestein verbieten wollen, haben die politischen Entscheidungsträger des Münsterlandes erkannt, dass nur ein generelles Frackingverbot diesem Unfug ein Ende setzen kann. Das ist eine Steilvorlage für alle anderen Entscheidungsträger in Energiefragen und ich hoffe, sie greifen sie auf!“
Die Initiativen gegen Gasbohren dringen schon lange darauf, dass auch die Raumordnungsaspekte angemessen in der energiepolitischen Diskussion und damit z. B. in bergrechtlichen Erlaubnisverfahren berücksichtigt werden. Andy Gheorghiu von der Initiative Lebenswertes Korbach e. V. in einer Stellungnahme zur Unvereinbarkeit des Fracking mit den Zielen der Energiepolitik und der Raumordnung: „Die unumgängliche flächendeckende Industrialisierung und die weiteren bekannten Auswirkungen und Risiken, die mit der Fracking‐Technik verbunden sind, stehen (…) völlig konträr zur Vorgabe und zum Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung.“ Allein schon unter dem Gesichtspunkt der Raumordnung verbiete sich jegliche bergrechtliche Erlaubnis, Bewilligung oder Zulassung, die direkt oder indirekt Fracking beinhaltet, so die Initiativen.