In Nordrhein-Westfalen werden momentan keine Anträge auf Gasbohrungen bearbeitet. Dieses faktische Moratorium gilt, weil schon im Zusammenhang mit der Erkundung unkonventioneller Gasvorkommen wesentliche Nachteile für die Bevölkerung nicht auszuschließen sind.
Ein Gutachten des Wirtschafts- und Umweltministeriums soll im Ergebnis ein Regelwerk liefern, unter welchen Umständen sowohl die Exploration als auch die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen möglich sein könnten.
Die Minister sprechen explizit von einer Risikoanalyse in Bezug auf die unkonventionelle Gasförderung. Hydraulic Fracturing ist ein wesentlicher Risikofaktor, aber leider nicht der einzige.
Die Initiativen “Gegen-Gasbohren.de” begrüßen die gerade erfolgte Selbstverpflichtung von HammGas und A-Tec, auf Hydraulic Fracturing im Rahmen der Kohleflözgasförderung zu verzichten. Sie sehen aber keinerlei Grundlage dafür, dass damit das Moratorium des Landes für diese Unternehmen nicht mehr gelten solle.
Das gleiche gilt für “oberflächennahe Erkundungsbohrungen” von denen Wintershall und ExxonMobil sprechen. Sobald es um die Exploration unkonventioneller Lagerstätten geht, muss erst das Ergebnis der Studie des Landes NRW abgewartet werden. Erst mit einem fundierten Regelwerk und umfassendem Wissen über die Risikofaktoren, können Anträge sinnvoll bearbeitet werden.
Über 15 der Bürgerinitiativen, welche sich explizit mit der Problematik der Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten befassen, sprechen sich jedoch weiterhin konsequent für ein generelles Verbot dieser Art der Gasförderung aus und werden den Zugriff auf Schlupflöcher oder Umgehungsversuche zu Lasten von Mensch und Natur nicht dulden.