LBU Niedersachsen und BBU fordern vom Landkreis Emsland: Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung von GDF Suez zur Erkundung von Öl- und
Gaslagerstätten ablehnen
(Bonn, Hannover, Twist, 09.01.2014) Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) lehnen die geplante Erkundung von Öl- und Gaslagerstätten im Bereich der niedersächsischen Gemeinde Twist ab.
Im Rahmen der Beteiligung Träger Öffentlicher Belange hat der LBU Niedersachsen ablehnend zu einem Antrag der GDF Suez Stellung genommen. Unterstützt wurde er bei seiner Stellungnahme vom BBU. GDF Suez will von den Anforderungen der Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet „Neuringer Wiesen“ in der niedersächsischen Gemeinde Twist befreit werden, um Öl- und Gasvorkommen auf ihre Ausbeutbarkeit hin zu untersuchen. Die geophysikalischen Untersuchungen beinhalten insbesondere Sprengungen im Naturschutzgebiet. Angesichts der vagen Angaben im Antrag kommt für die Zukunft auch eine Anwendung von Fracking in Betracht. Gerade eine derartige Förderung halten die Verbände aus naturschutzfachlicher Sicht für nicht vertretbar. Dies gilt auch für potentiell vorbereitende Maßnahmen wie Erkundungen.
In seiner in 15 Unterpunkte gegliederten Stellungnahme hat der LBU detailliert die Mängel des Antrags offengelegt. Jürgen Kruse vom Arbeitskreis Heckenschutz und der LBU-Regionalstelle Emsland erklärt hierzu:
Der Antrag blendet wesentliche Aspekte des Naturschutzes aus und steht im Widerspruch zu internationalen Erkenntnissen. Beispielsweise wird entgegen des Schutzzwecks der Schutzgebietsverordnung lediglich die Avifauna betrachtet. Auch eine systematische quantitative Untersuchung der durch das Vorhaben hervorgerufenen Emissionen wie Lärm, staub- und gasförmigen Emissionen oder eine Auswaschung nach der Freisetzung von Stoffen fehlen.
Zudem wird die Kumulationswirkung verschiedener Störungen der Natur nicht betrachtet. Beispiele für Beeinträchtigungen des Grundwassers durch die Aufwirbelung von Sedimenten bei Sprengungen, wie sie in Polen oder den USA nachgewiesen wurden, sind zudem nicht in die Analyse einbezogen worden.
Für die Verbände wurden der Antrag und die Unterlagen mit äußerst dürftiger Sorgfalt erstellt. Oliver Kalusch vom BBU nennt dafür Beispiele:
Nach unserer Auswertung sind die von GDF Suez beantragten Anregungspunkte offensichtlich ohne genaue Ortskenntnis festgelegt worden. So weist das vom Antragsteller beigefügte Luftbild westlich des Naturschutzgebiets Neuringer Wiesen eindeutig Ställe auf, die GDF Suez trotzdem mit Sprengpunkten überzogen hat. Damit ist das Vorhaben zum Teil nicht realisierbar. Auch hinsichtlich des stofflichen Gefahrenpotentials sind die Unterlagen defizitär. So stellt ein Sicherheitsdatenblatt falsche chemikalienrechtliche Einstufungen dar. Vollends unverständlich ist, dass die Antragstellerin als Grundlage der Befreiung eine Rechtsgrundlage nennt, die seit mehr als drei Jahren außer Kraft ist.
LBU und BBU stellen fest, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine Befreiung nicht vorliegen. Weder ist ersichtlich, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Vorhaben vorliegt noch dass die Einhaltungen der einschlägigen Vorschriften des Naturschutzrechts zu einer unzumutbaren Belastung der Antragstellerin führen würde. Gerade angesichts der zahlreichen Untersuchungsdefizite ist eine Vereinbarkeit mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht zu erkennen. Beide Verbände fordern daher vom Landkreis Emsland, den Befreiungsantrag von GDF Suez abzulehnen.