Die Kreisverwaltung in Verden kritisiert, dass sie nur im Falle eines Schadens – wie jetzt wieder in Völkersen – am Genehmigungsverfahren beteiligt werden. Der Schaden in Völkersen (Landkreis Verden) zeigt, dass das gesamte Netz für Lagerstättenwasser in Niedersachsen überprüft werden muss und die volle Aufmerksamkeit der Wasserbehörden verlangt.
Den neuerlichen Schadensfall nimmt die Kreisverwaltung zum Anlass, beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover schriftlich anzufragen, wie die Dichtigkeit des gesamten Lagerstättenwasserleitungsnetzes überprüft und überwacht wird.
Der Betrieb der Lagerstättenwasserleitungen der RWE Dea AG im Landkreis Verden unterliegt der bergrechtlichen Aufsicht durch das LBEG. Der Landkreis Verden als untere Wasserbehörde hat hierzu keine eigenen Zuständigkeiten. „Nur im Falle eines Schadens wird der Landkreis als untere Wasserbehörde beteiligt. Wir können daher nur nachsorgend tätig werden“, erklärt Landrat Peter Bohlmann. „Die Kreisverwaltung hat auf Grund der nicht absehbaren Folgen des Benzolaustrittes die volle Aufmerksamkeit auf die Sicherheit der Lagerstättenwasserleitungen gerichtet“, so Bohlmann.
Quelle:
Landkreis-Verden.de.