In den letzten Monaten sind in Schleswig-Holstein mehrere Aufsuchungserlaubnisse erteilt worden – jedesmal mit der Ansage, dass nach Recht und Gesetz keine andere Entscheidung möglich war. Außerdem würden ja erst nur „claims“ abgesteckt und noch gar keine physischen Aktivitäten im Boden erlaubt. Im Gegensatz zum MELUR sind manche der Auffassung, dass mit diesen Aufsuchungserlaubnissen das Unheil seinen Lauf nehmen könnte und Bewilligungen oder Frack-Bohrungen nur noch schwer, wenn überhaupt verhindert werden können.
Nach deutlicher Kritik aus verschiedenen Ecken der anti-Fracking-Bewegung wird das MELUR (Umweltministerium in Schleswig-Holstein) jetzt initiativ und lädt seine Kritiker zum Gespräch ein. Allen voran den BBU, der mit seiner Stellungnahme zur Erteilung der Aufsuchungserlaubnis Bad Bramstedt offenbar das Fass zum Überlaufen brachte.
Die taz berichtete gestern und heute über die Einladung.
HABECK WILL INIS BESÄNFTIGEN
Streit um Erdgasförderung im Norden zwischen Umweltschützern und Kiels Umweltminister Robert Habeck. Der Grüne lädt nun seine Kritiker zum Gespräch.
Kleine inhaltliche Schnitzer sollen hier nicht unerwähnt bleiben:
Nicht Habeck, sondern Frau Staatssekretärin Ingrid Nestle hat eingeladen. In der förmlichen Einladung an die Initiativen steht jedenfalls nicht, dass Habeck dabei sein wird, wie es der Artikel suggeriert. Auch in der einige Tage früher versendeten Einladung an den BBU direkt steht nichts dergleichen, sondern nur, dass die Staatssekretärin einlädt.
Nicht korrekt ist auch, dass das LBEG in ganz Norddeutschland die Kompetenz einer Obersten Bergbehörde hat. Das LBEG ist nicht Oberste Bergbaubehörde in S-H und fungiert auch nicht als solche für ganz Norddeutschland, sondern ist höchstens Obere Bergbehörde und untersteht der Fachaufsicht der Obersten Bergbehörden in den Ländern. Kompliziert, ja, aber nicht unerheblich, wenn es um die Rechtmäßigkeit erteilter Bergbaubewilligungen geht.
Und es ist auch nicht so, wie der Artikel suggeriert, dass das Bergrecht einen Anspruch für solche Erlaubnisse vorsieht, sondern das ist die Lesart des LBEG, die es offenbar erfolgreich dem MELUR, dem Hamburger Senat — und der taz — einflüstert. Das Bundesberggesetz lässt durchaus zu, dass eine Aufsuchungserlaubnis auch versagt werden kann, sonst könnte man z.B. den § 11 BBergG ersatzlos streichen. Und, ganz nebenbei, dann hätte das Land Hessen auf keine Handhabe gehabt, der Bankers Petroleum die Aufsuchungserlaubnis „Falke South“ zu versagen.
Bleibt die Frage: Wird UMi Habeck denn nun an dem Gespräch am 1. Oktober 2013 im MELUR teilnehmen oder nicht?
Und die taz legt nach und stellt ein bisschen klar:
Runder Tisch macht Reinen Tisch
Kalusch erwartet von einem Gespräch, dass Habeck persönlich teilnimmt sowie konkrete Verhandlungen darüber, „wie Fracking zu verhindern ist“. Für einen unverbindlichen Plausch, warnt Kalusch, „steht der BBU nicht zur Verfügung“…