Kreise können Erdgas-Suche verhindern

Zitat:

Letztlich könnten die Kreise im Genehmigungsverfahren das Zünglein an der Waage sein. Im Wasserrecht existiert nämlich der sogenannter Besorgnis-Tatbestand, erklärte Steinfurts Kreissprecherin Kirsten Weßling.

Wie die Bezeichnung schon sagt, muss die Behörde ihre Zustimmung verweigern, wenn in einem Verfahren die Sorge um die mögliche Beeinträchtigung des Grundwassers nicht restlos ausgeschlossen werden kann. Das ist eine ziemlich hohe Hürde.

Hier der komplette Bericht.

Wir erinnern nochmal an die Einladung vom Kreis zum „Runden Tisch“: http://www.gegen-gasbohren.de/2011/02/08/kreis-steinfurt-einladung-zum-runden-tisch/ Man darf gespannt sein, wie Herr Kubendorff und Herr Niederau vom Kreis Seinfurt diese Angelegenheit behandeln.

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