Konstanz: Fracking: Neue Runde im Streit um Erdgaskonzessionen | SÜDKURIER Online

SOLLTE DER BUND HIER RECHT BEKOMMEN WÜRDE DAS BEDEUTEN, DASS SO ZIEMLICH ALLE AUFSUCHUNGSERLAUBNISSE IN DEUTSCHLAND UNGÜLTIG SIND!!!

Die BUND-Ortsverbände Pfullendorf und Konstanz führen in ihrer Beschwerde aus, nach dem Bundesberggesetz bestehe die Pflicht, die Entscheidungsträger öffentlicher Belange an dem Verfahren zur Konzessionsvergabe und -verlängerung zu beteiligen. Eine korrekte Beteiligung dieser Träger sei indes unterblieben, stellte die Pfullendorfer BUND-Sprecherin Annamaria Waibel fest. In der Beschwerde führt der BUND einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 1998 an, wonach in solchen Verfahren unter anderem die betroffenen Planungsträger wie Regionalverbände, Umwelt- und Wasserbehörden „und auch die Gemeinden“ zu beteiligen seien. „Das ist ein sehr umfangreiches Verfahren, das wurde umgangen“, erläuterte die Konstanzer BUND-Geschäftsführerin Antje Boll im Gespräch mit dieser Zeitung.

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Konstanz: Fracking: Neue Runde im Streit um Erdgaskonzessionen | SÜDKURIER Online.

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