Wachsender Widerstand der Kommunen gegen Fracking in SH

Anlässlich des ministeriellen Gesprächs mit den Kommunen in SH demonstrierten Fracking-Gegner vor dem Kieler Landeshaus
Anlässlich des ministeriellen Gesprächs mit den Kommunen in SH demonstrierten Fracking-Gegner vor dem Kieler Landeshaus
Bereits über 200 kommunale Widersprüche gegen Öl- und Gaslizenzen
Habeck um Befriedung bemüht, will kommunalen Unmut nach Berlin umleiten

Am 01.12.2014 hatte der schleswig-holsteinische Umweltminister Dr. Robert Habeck Vertreter von Kommunen und Verbänden zu einem Gespräch über bergrechtliche Verfahren und Gemeindebeteiligung eingeladen. „… ich teile die Sorgen der Gemeinden; die Landesregierung lehnt Fracking genauso ab wie sie“, erklärte Habeck nach dem Treffen. In diesem hatte er die Gemeinden aufgerufen, „sich gemeinsam mit dem Land für eine bundesgesetzliche Untersagung von Fracking einzusetzen“. Die Landesregierung setze alles daran, Fracking im Rahmen von Recht und Gesetz zu verhindern, betonte der Minister, dessen Behörde im vergangenen Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit über ein Drittel der Landesfläche als Konzessionen an die Öl- und Gasindustrie verteilt hat, ohne erhebliche Bedenken der Betroffenen ernst zu nehmen.

Viele Gemeinden haben inzwischen Widerspruch gegen erteilte Aufsuchungserlaubnisse von Kohlenwasserstoffen eingelegt. Die gute Nachricht des Tages: Auch das Bergamt (LBEG) hat inzwischen erkannt, dass das Verwaltungsrecht unseres Landes kein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren vorsieht, sodass die Gemeinden nicht mit Kostenbescheiden durch das Bergamt rechnen müssen, wenn sie förmliche Widersprüche einlegen.

Dem auf der Versammlung von zahlreichen Teilnehmern klar erklärten Willen, die Widersprüche aufrecht zu erhalten und auch gerichtlich klären zu lassen, hat dieser Umstand weitere Nahrung gegeben. Der Behauptung des Ministers, die Gemeinden seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht widerspruchsberechtigt, wurde nur von wenigen kommunalen Vertretern Glauben geschenkt.

Das Bergamt stellte fest, dass es auch weiterhin nicht in der Lage sein wird, die anhängigen Widersprüche und Anfragen gesetzeskonform innerhalb vorgegebener Fristen zu bearbeiten. Vielmehr nimmt sich die Behörde das Recht heraus, nach eigenem Ermessen eine Prioritätenliste aufzustellen und abzuarbeiten. Damit besteht auch gut zwei Jahre nach den ersten Beschwerden über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) kein nach Recht und Gesetz arbeitendes Bergamt für Schleswig-Holstein.

Hintergrund:
Während in NRW bereits Erlaubnisanträge unter Angabe der Feldesgröße und -lage, Antragstellernamen und -datum sowie dazugehöriger Karte online veröffentlich werden, werden in Schleswig-Holstein selbst die zu beteiligenden Gemeinden zur Geheimhaltung aufgefordert und nur gnadenhalber im Erlaubnisverfahren angehört. Bislang tröpfelten Informationen von höchstem öffentlichen Interesse nur spärlich und auch erst lange, nachdem die Würfel gefallen waren, aus dem MELUR als oberster Bergbehörde, wie z. B. diese Karte [PDF], die die ungefähre Lage von Aufsuchungsfeldern, bekannten Lagerstätten des Posidonienschiefers und einen Teil der Ausschlussgebiete darstellt.

Widersprüche und Anfragen der Gemeinden und ihrer Vertreter werden vom Bergamt (LBEG) bisher nicht beschieden oder beantwortet, obwohl in vielen Fällen die dafür vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen bereits lange überschritten sind. Das LBEG nimmt für sich das Recht in Anspruch, abseits der Gesetzeslage die Bearbeitung anhand einer eigene Prioritätenliste abzuarbeiten. Um Gemeinden von Widersprüchen abzuhalten, wird sogar rechtswidrig von einem kostenpflichtigen Widerspruchsverfahren gesprochen, obwohl den Bearbeitern im Justiziariat des LBEG bekannt sein dürfte, dass seine Androhung von Kosten unrechtmäßig ist (Beispielbescheid [PDF]). Vor diesem Hintergrund war es überfällig, dass Minister Habeck die Gemeindevertreter zu einem Informationsaustausch eingeladen hat.

Inzwischen haben weit über 200 Gemeinden Widersprüche gegen die rechtswidrig erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen eingelegt, wöchentlich kommen weitere Gemeinden und Verbände hinzu. Die anwesenden Vertreter der Gemeinden machten deutlich, dass sie ihre Widersprüche aufrecht halten werden und sich gemeinsam gegen das Land organisieren wollen, um genügend Druck aufbauen zu können.

Interessant wurde es bei der Frage, ob mit der Erteilung von Erlaubnissen lediglich Claims abgesteckt werden, wie Minister Habeck stets betont, oder schon tatsächliche (betriebsplanfreie) Aufsuchungshandlungen möglich werden. Hierzu läuft eine seit über einem Monat unbeantwortete Anfrage zu Hubschrauberflügen, die im Feld Rosenkranz-Nord vermutlich bereits mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen den Untergrund nach Kohlenwasserstoffen erkundet haben, ohne dass es ein Betriebsplanverfahren gegeben hätte, an dem die Gemeinden zu beteiligen gewesen wären.

Das Bergamt bestritt nicht, dass es derartige Aufsuchungshandlungen bereits gegeben hat, möchte aber in einem elektromagnetische Wellen aussendenden Gerät keine „Maschine“ im Sinne des Berggesetzes erkennen und lehnt deshalb ein Betriebsplanverfahren unter Beteiligung der Gemeinden ab. Dies ist eine der Fragen, über die dann ein Gericht zu entscheiden haben wird.

Die Gesetzeslage auf Bundesebene wird Fracking in Schleswig-Holstein nicht verhindern, sondern ausdrücklich erlauben. Wir haben hier kein Gas, sondern Öl, so dass Frackingverbote für Schiefergas nicht greifen werden, während die Ölförderung durch Fracking ausdrücklich erlaubt werden soll. Deshalb müssen alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Fracking und andere gefährliche Ölfördertechniken zu verhindern.

Der Druck der Bürgerinitiativen hat inzwischen soweit Wirkung gezeigt, dass auch das LBEG jetzt „anfängt darüber nachzudenken“, ob das hochgiftige Lagerstättenwasser weiterhin ohne Vorgabe einer Mindesttiefe unbehandelt wieder verpresst werden darf.

Quelle: Stoppt CO2-Endlager – Presseerklärung vom 03.12.14

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