Pressemitteilung der Bürgerinitiativen gegen unkonventionelle Gasförderung
Die Kurzexpertise des Bundesumweltamtes zum Thema Fracking, die viele Kritikpunkte wie z. B. die Gefährdung des Trinkwassers durch Frackaktivitäten enthält, begrüßen wir als Bürgerinitiativen zunächst einmal. Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Jedoch bleiben weiterhin Punkte unberücksichtigt, so findet die Umweltbelastung durch Luftemissionen beim Frackvorgang, bei dem von australischen Wissenschaftlern schon Überschreitungen bis zum dreitausendfachen von Grenzwerten toxischer krebserregender Stoffe gemessen wurden, so gut wie keine Berücksichtigung.
Weiterhin ist die geforderte Untersagung von Fracking in Wasserschutzgebieten richtig, allerdings sollte solch ein Verbot auch aufgrund der durch Fracking hervorgerufen Erdbebenaktivitäten bei technisch sensiblen Anlagen gelten. Dieses wäre z. B. speziell für Lünne in Niedersachsen der Fall, wo sich die Explorationsbohrung der Firma Exxon Mobil keine zehn Kilometer vom Kernkraftwerk Emsland befindet.
Ein weiterer wesentlicher Schwachpunkt liegt sicherlich darin, dass die Umsetzung der entsprechenden Vorschriften bei den Bundesländern liegt. So ist unseres Wissen die laut Umweltbundesamt nach EU–Richtlinie vorgesehene wasserschutzrechtliche Prüfung bei den bisher genehmigten und durchgeführten Frackaktivitäten durch das Landesbergbauamt für Niedersachsen und Schleswig–Holstein in Hannover nicht Gegenstand der bisherigen Genehmigungsverfahren gewesen. Auch aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass zunächst ein bundesweites Moratorium, welches auch wirklich bindend für die Explorationsfirmen ist,
eingeführt wird.
Neben der Minimalforderung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor einem Fracking ist es erforderlich, eine Bestandsaufnahme des betroffenen Immobilienbestandes und des Gesundheitszustandes der betroffenen Bevölkerung zu ermitteln, damit bei „Bergbauaktivitäten“ das Verursacherprinzip bei Schadenshaftung nicht außer Kraft gesetzt wird. Dazu scheint es ebenso dringend geboten die Beweislast bei den Explorationsfirmen und nicht bei den betroffenen Bürgern gesetzlich zu verankern.
Ergänzend hierzu sollte ein Langzeitmonitoring zu Umweltbelastungen und Gesundheitszustand der Anrainern bei Frackaktivitäten von unabhängigen neutralen Stellen erfolgen. All diese Überlegungen haben leider noch keinen Niederschlag in der Kurzexpertise des Umweltbundesamt gefunden.
Dies gilt es jetzt aber in rechtlich bindende Gesetze zu fassen, wobei die alleinige Umsetzung durch die Bundesländer kritisch zu hinterfragen ist. Eine Änderung des Bergbaurechtes ist daher unumgänglich. Aber auch, dass es sich bei unkonventioneller Gasförderung durch Fracking nicht nur um eine „Risikotechnologie“ handelt, sondern wieder endliche Reserven abgebaut werden sollen, wobei für Europa kein nennenswerter Beitrag zur Gasversorgungssicherheit (laut Explorationsfirmen < 10%) zu erwarten sein wird, gilt es zu berücksichtigen. Ein Ressourceneinsatz für regenerative Energieformen dürfte auch im Sinne einer Generationsgerechtigkeit und zur Erreichung der Klimaschutzes zielführender sein.
Die Interessengemeinschaften Borken, Nordwalde, Drensteinfurt, Lünne, Märkischer Kreis, Hamm, Herbern, Zukunft Bergkamen, Werne, Post Fossil – AG Kassel, Witten, Elsass/Bade-Württemberg