Kommentar zum Stand der Fracking-Erlaubnisgesetze der CDU.CSU/SPD-Koalition nach der 1. Lesung am 07.05. und den Beschlüssen des Bundesrates vom 08.05.2015 sowie sich daraus ergebende Forderungen

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Eine Stellungnahme des Teams Gesundheit im Zusammenschluss Gegen Gasbohren

Aus der Sicht des Teams Gesundheit sind die bisherigen Inhalte dieser Gesetze, auch wenn die Änderungsvorschläge des Bundesrates vom 08.05.15 mit aufgenommen werden sollten, für die künftigen Anwohner der Fracking-Standorte eine große Bedrohung.

Der niedersächsische Ministerpräsident Weil (SPD) hat gegen die Interessen der BürgerInnen und für die in seinem Bundesland tätige Kohlenwasserstoff-Förderindustrie am 08.05.2015 gegen den Fracking-Verbotsvorschlag des Umweltausschusses des Bundesrates gestimmt. In seiner Rede führte er aus, dass schon seit 30 Jahren in Niedersachsen „konventionell“ gefrackt werde, über 300 Fracs seien durchgeführt worden. Diese Verfahrensart sei prinzipiell beherrschbar und verantwortbar. Diese Aussage ist in keiner Weise gerechtfertigt. Hinsichtlich dieser Fracs ist bis heute kein Monitoring erfolgt.

Zwar hat auch Herr Ministerpräsident Weil dem Schutz des Grundwassers hohe Priorität eingeräumt. Den Schutz der Menschen auch vor den unvermeidlichen Emissionen der Förderung dagegen erwähnte er nicht.

Daher wird die dem Verfahren und seinen Begleitumständen innewohnende hohe Gesundheitsgefährdung bedauerlicherweise in unserem dicht besiedelten Land, vor allem in Niedersachsen, für die Menschen Realität und gleichzeitig Bedrohung werden. Bereits jetzt gehen von der bisher betriebenen Öl- und Gasförderung in Niedersachsen und anderen Regionen große Gefahren für die Anwohner aus, die bisher weder hinreichend wahrgenommen noch systematisch untersucht wurden.

Durch die geplante Vielzahl von geschätzten 40.000 neuen Bohrungen, allein in Niedersachsen, wird die Belastung der Anwohner steigen.
Als Antwort auf die Anfrage von MdB Behrens in der Fragestunde am 08.10.2014 im Bundestag ob die Bundesregierung hinsichtlich der erhöhten Krebsraten im Erdgasfördergebiet Bothel Konsequenzen zu ziehen gedenke, verbunden mit dem dringenden Vorschlag, erst nach Aufklärung der Fälle das Gesetzgebungsverfahren zur Erlaubnis von Fracking fortzusetzen, antwortete die Staatssekretärin Iris Gleicke im Wirtschaftsministerium namens der Regierung wie folgt: „Die Regierung sieht keine Notwendigkeit, die Ergebnisse der Ursachenerkundungen durch die zuständigen Landesbehörden abzuwarten, bevor sie die Neuregelungen zum Einsatz der Fracking-Technologie beschließen will.“ Dies veranschaulicht deutlich, welchen geringen Wert die Bundesregierung dem Schutz der Gesundheit ihrer Bürger beimisst.

Damit der Schutz der Gesundheit der Anwohner vor den Emissionen, die bei den einzelnen Arbeitsschritten und bei den unterschiedlichen „Service“-Arbeitsabläufen sowie bei der ungeklärten Endlagerung freigesetzt werden, gewährleistet ist, lehnen wir die Förderung von Öl und Erdgas mittels Fracking ab.

Uns ist anhand von belegbaren Studien aus den USA bekannt, dass die meisten registrierten Gesundheitsschäden im Bereich der Öl- und Gasförderung durch Emissionen ausgelöst wurden. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO hat inzwischen diese Bedrohung zur Kenntnis genommen und mit in ihre Kataloge aufgenommen. Aus den USA ist nachgewiesen, dass noch in bis zu 16 km Entfernung von Förderplätzen massive gesundheitliche Beeinträchtigungen stattfanden. Auch bei uns in Deutschland gibt es Berichte und Hinweise darauf, dass schon bei den bisherigen Förderaktivitäten massive Schädigungen von Mitarbeitern und Anwohnern auftraten.

Wir vermissen in den uns vorliegenden Gesetzesentwürfen den Schutz vor Emissionen. Es gibt keinerlei Berücksichtigung oder Erwähnung des Schutzes der Gesundheit als oberstes Schutzgut in den Entwürfen. Förderunternehmen können also, ohne besondere Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Emissionen künftig Bohrungen niederbringen, fracken und dann fördern.

Die bisher geübten Praktiken bei der Förderung mit Abfackelungen toxischer Rohr-verkrustungen, Freiblasarbeitsgängen usw. werden weiterhin erlaubt bleiben. Die Zahl der Belastungen wird proportional zu Steigerung der Fördermaßnahmen zunehmen; dieses dann zum Nachteil der Anwohner.

Wir fordern daher:
• Ein ausnahmsloses Frackingverbot.

Kathrin Otte, Dietrich Wiedemann, Volker Fritz

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