Stop Fracking

Kommentar von Volker Fritz

Förderung geht heute noch immer vor, vor allem zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit der Menschen, im Besonderen der Anwohner in der Nachbarschaft von Förder- und Aufbereitungsplätzen.

Das jüngste Beispiel im Heidekreis lässt die Methodik erneut erkennen, mit der gerade im Hauptförderland Niedersachsen vorgegangen wird, um – entgegen den völkerrechtlich bindenden Vereinbarungen von Paris 2015 – in Niedersachsen möglichst lange die Förderung von Kohlenwasserstoffen weiter betreiben zu können.

Der Eigentümer des Geländes des ehemaligen Bohrplatzes „Wisselhorst Z 1“ in Dorfmark hatte das Gelände mit Pachtvertrag von 1996 vermietet. Nach dem Niederbringen einer Bohrung vor 1999 lag der Bohrplatz viele Jahre still. Vermilion Energy GmbH übernahm die Rechte an diesem Bohrplatz vom Vorbesitzer, woraufhin vom Grundeigentümer 2019 der Pachtvertrag gekündigt wurde. Doch die Wirksamkeit dieser Kündigung wird von Vermilion Energy GmbH bestritten. Vermilion Energy GmbH plant, mit einer Ablenkungsbohrung Aufsuchung zu betreiben und hat dazu beim LBEG Anträge gestellt, insbesondere die Erlaubnis zur Betretung des vom Eigentümer gesperrten Geländes des Bohrplatzes „Wisselhorst Z 1“.

Gemäß Bergrecht erteilte das LBEG, nach Prüfung, die fehlende Zustimmung des  Grundeigentümerns ersatzweise durch Zustimmungsbescheid.

„Nach § 40 BBergG kann die fehlende Zustimmung des Grundeigentümers ersetzt werden, wenn öffentliche Interessen, insbesondere die Durchforschung nach nutzbaren Lagerstätten, die Aufsuchung erfordern. Die Gewinnung von Erdgas und dessen Nutzung für die Energieversorgung stellt ein legitimes und gemeinwohlorientiertes Anliegen dar. Die öffentliche Energieversorgung durch Kohlenwasserstoffe ist auch nach Auffassung der Bundesregierung für eine Übergangszeit unabdingbar.“

Es wird in Niedersachsen, unter der Regierung Weil und Althusmann, in keiner Weise Rücksicht auf die Zusagen der Bundesregierung beim Pariser Klimaabkommen von 2015 genommen. Und – noch enttäuschender – es wird von dieser Landesregierung auch keine wirkliche Bereitschaft bekundet, die Häufung seltener Krebse an den bisher bekannt gewordenen Förderschwerpunkten Rotenburg, Hemslingen/Söhlingen und Rodewald, die nun schon seit 2014/2015 belegt sind, auf mögliche Zusammenhänge mit der dortigen Förderung untersuchen zu lassen.

Herr Minister Althusmann hat ja mehrfach öffentlich verkündet, dass die niedersächsische Landesregierung darauf setzt, dass auch in den nächsten Jahrzehnten Erdgas in Niedersachsen gefördert wird. Besonders betroffen haben diese Aussagen deshalb gemacht, weil sie, im Zusammenhang mit den gehäuften Krebsfällen gegenüber Vertretern von Bürgerinitiativen getätigt wurden, die sich wegen der Gesundheitsgefährdung der Menschen vor Ort gebildet hatten und mit dem LBEG und seinem Dienstherren, dem Wirtschaftsminister, in einen Dialog zu treten versuchten.

Diese Landesregierung sperrt sich ganz offensichtlich gegen alles, was die Förderpläne gefährden könnte und legt sich damit fest: “Erst kommt die Förderung der Kohlenwasserstoffe, dann die Gesundheit der Menschen und andere Argumente“.

Dabei hat die Bedeutung der Erdgasförderung in Niedersachsen in den letzten 6 Jahren wegen Erschöpfung der Fördervorkommen massiv abgenommen, so dass  Ministerpräsident Weil – unternehmerfreundlich – den Förderzins der Unternehmen zu Lasten der Landeskasse so weit gesenkt hat, dass im Endergebnis heute die Erdgasförderung in NDS wirtschaftlich bereits fast bedeutungslos geworden ist.

Die Förderkonzerne betreiben weiter unverdrossen ihre Lobbyarbeit weiter und drohen sogar unterschwellig, sich aus der Förderung zurück zu ziehen.

Ihre Hinterlassenschaften und bestehenden Altlasten haben unverändert ihre giftige Wirkung auf Umwelt und Menschen. Es erscheint absehbar, dass die Langzeitfolgen der Kohlenwasserstoffförderung in Niedersachsen zu Lasten der Steuerzahler beseitigt werden müssen, weil die Förderunternehmen sich bald zurück gezogen haben werden, wenn ihnen nicht wunschgemäß das „Feld“ bereitet wird.

Und speziell zum Fall „Vermilion Energy GmbH“, mit Sitz des Mutterunternehmens der in Deutschland eingetragenen GmbH in Kanada, sind noch ganz andere als bergbaurechtliche Aspekte zu beachten, um deutsche Interessen angemessen zu wahren. Davon sind das LBEG bei seinen Prüfungen und der zuständige Dienstherr des LBEG in Hannover, der Wirtschaftsminister, offenbar weit entfernt. Das Handelsabkommen CETA der EU mit Kanada, dem auch Deutschland, für uns unverständlich, zugestimmt hat, bietet kanadischen Unternehmen des Bergbaus in Deutschland die Möglichkeit, Bodenschätze „ungehindert“ zu gewinnen, unabhängig davon, welche Bestimmungen in Deutschland dabei zu beachten sind. Ausländische „Investoren“ müssen sich nicht daran halten, sondern können vielmehr „international übliche Praktiken und Sicherheitsstandards“ als Tätigkeitsbasis annehmen. Bei „Behinderungsgründen“ können sie auf Schadenersatz für „entgangenen Gewinn“ vor einem Internationalen Schiedsgericht Klage gegen Deutschland oder gegen Niedersachsen  erheben. Da geht es schnell um Milliardenbeträge, weil nach amerikanischem Muster hohe Streitwerte festgelegt werden, um die Anwaltshonorare hoch zu treiben. Einen Staat wie Deutschland zu verklagen, erscheint immer interessant.

Bei Erfolg der Klage muss Vermilion nicht einmal bohren und bekommt viel „Entschädigung“ zugesprochen.

In diesen Themenbereich fällt auch die EEB-PM vom 08.07.2020 zu Wasserstoff aus der Erdgaszerlegung.

https://mailchi.mp/eeb/eu-hydrogen-strategy-a-gift-to-fossil-fuel-companies?e=10e49ab0b9

Das European Environmental Bureau (EEB) hat am 08.07.20 eine PM herausgegeben: Europe’s hydrogen strategy „a gift to fossil companies“.

Das Bureau bewertet die Strategie der EU, die Produktion von Wasserstoff auszuweiten, als Risiko, dass dadurch Europa noch auf Generationen dazu genötigt sein wird, fossiles Erdgas zu verbrauchen. Zur Einhaltung der plus 1,5 Grad-Erwärmung des Pariser Klima- abkommens sei es aber notwendig, die Erdgasnutzung spätestens 2035 beendet zu haben.

Eine Investition in die falsche Richtung, nämlich Wasserstoff aus der Gaszerlegung und CO2-Abscheidung und -Verpressung, würde die Abhängigkeit Europas von fossilen Brennstoffen noch vergrößern, anstatt sie zu verringern.

Dazu merken wir an: Wir erkennen die Absicht, „blauen Wasserstoff“ aus der Methanzerlegung der Öffentlichkeit und den Politikern als „grünen Wasserstoff“ zu verkaufen. Die massive Atmosphärenschädigung durch die hohen Emissionen bei der Erdgasförderung und besonders bei der Erdgasförderung aus gefrackten Vorkommen – verstärkt um die riesigen Ernergieaufwände bei der Verflüssigung zu LNG (durch Verbrennung eines großen Teils des angelieferten Erdgases) und Verschiffung nach Europa – wird ganz gezielt verschwiegen oder heruntergeredet. Das geplante „Verschwinden“ des bei der Methanzerlegung entstehenden CO2 in Verpressbohrungen im Untergrund ist eine Marketing-Behauptung, die an Betrug grenzt, denn bis heute gibt es in Europa keine brauchbare nachgewiesene derartige Entsorgungsmöglichkeit. Es würden ja jedes Jahr Millionen Tonnen CO2 verpresst werden müssen und der Großversuch in der Nordsee vor Norwegen ist gescheitert.

Auch die World Meteorological Organization (WMO) warnt am 08.07.2010 davor, welche enorme Herausforderung vor uns liegt, um die globale Temperaturerhöhung gemäß dem Pariser Klimaabkommen in diesem Jahrhundert deutlich unter plus 2 Grad C zu halten.

Sie hat ermittelt, dass die nächsten 5 Jahre mindestens eine Jahresdurchschnittstemperatur von plus 1 Grad C zum vorindustriellen Zeitalter haben werden und dass eine 20-prozentige Chance besteht, dass eines dieser Jahre sogar eine globale Durchschnittstemperatur von plus 1,5 Grad C erreichen wird.

https://public.wmo.int/en/media/press-release/new-climate-predictions-assess-global-temperatures-coming-five-years

Volker Fritz im Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land (Mitglied im bundesweiten Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“) 

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