Jetzt ist der DGB wieder gegen CETA und bleibt hoffentlich auch dabei! Deutsche Arbeitnehmer und Steuerzahler gehen große Risiken und finanzielle Nachteile ein.
(29.12.2016) Bei dem SPD-Konvent in Wolfsburg (19.9.2016) hatte sich der DGB-Vorstand noch für CETA eingesetzt – in der falschen Erwartung, bestehende Mängel seien zu beheben.
Endlich hat auch der Dachverband der deutschen Gewerkschaften, DGB, verstanden, dass das Handelsabkommen „CETA“ der EU mit Kanada in der vorliegenden Form, trotz der ergänzenden und erläuternden Zusatzpapiere vom Oktober 2016, nicht dazu geeignet ist, den von der SPD aufgestellten Kriterien gerecht zu werden.
Die Interessen des Öffentlichen Dienstes, der öffentlichen Unternehmen und der Arbeitnehmer sind nicht sicher gewahrt, ebenso ist das Vorsorgeprinzip der EU und ihrer darauf aufgebauten Gesetze und Verordnungen nicht ausdrücklich anerkannt und als sicherzustellen eingebracht. Damit kann es künftig zu Fall gebracht werden.
Auch die scheinbar verbesserte Schiedsgerichtsregelung mit einem fest organisierten Internationalen Schiedsgericht schafft nur eines: Das Schiedsgerichts-Unwesen wird damit als übliche Rechtsebene etabliert, außerhalb staatlichen Rechtes, mit der Möglichkeit, dass Konzerne Staaten verklagen können, Staaten aber nicht Konzerne.
Und nach welchen Kriterien ein solches Schiedsgericht jeweils zu arbeiten hat, wird im jeweiligen Handelsabkommen individuell fixiert. Die Richter würden dann die entsprechenden Investorenschutzklauseln des Abkommens einsehen und danach handeln. Und das Kernproblem: was „Investitionen“ im Sinne des Abkommens sind, legen die entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Abkommens fest. So werden grenzüberschreitende „Finanzdienstleistungen“ dann plötzlich zu „Investitionen“, obwohl überhaupt nicht investiert wird. Und da nicht erfüllte „Erwartungen“ eines „Investors“ auch Gründe für Klagen gegen einen Staat sein können, lauern hier Probleme, die die allermeisten Politiker noch gar nicht erkannt haben.
Und Verträge, die nach ihrem einverständlichen Abschluss, ohne dass alle Vertragsparteien wieder mit entscheiden können, von einer Kommission geändert werden können („lebendes Abkommen“/“living agreement“), sind von vorne herein als „suspekt“ anzusehen. Solche Regelungen werden nur gemacht, um später bestimmten Sonderinteressen mehr Platz einzuräumen, als die Parteien das beim Abschluss vereinbart hatten.
Deshalb gehört CETA in der vorliegenden Form auf den Müll.
Volker Fritz
Quellen:
DGB: Bewertung CETA und Zusatzerklärungen. 6.12.2016 (als pdf)
Vgl. auch: Europäischer Gewerkschaftsbund (ETUC): ETUC assessment on the EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA). Statement approved at the Executive Committee 14-15 December 2016.
Malte Kreutzfeldt: Streit um Freihandelsabkommen. DGB jetzt wieder gegen Ceta. In: taz, 14.12.2016.