Der Koalitionsvertrag in NRW ist beschlossen und enthält diesmal auch Absprachen zum Umgang mit der Gasförderung und Fracking. Zentrale Punkte sind:
- eine Novellierung des Bergrechts, die allerdings auf Bundesebene erfolgen muss
- eine verpflichtende wasserrechtliche Prüfung unter Berücksichtigung des Besorgnisgrundsatzes . Quasi ein Veto-Recht der unteren Wasserbehörden, die dafür aber noch rechtssichere Kriterien benötigen
- eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung. Bislang gibt es diese nur in Ausnahmefällen
- eine Beweislastumkehr bei Schäden, wie sie bereits jetzt für die Kohleförderung gilt. Unternehmen müssten dann bei typischen Schäden nachweisen, dass sie nicht verantwortlich sind. Momentan muss das der einzelne Bürger auf eigene Kosten beweisen
- die Berücksichtigung von untertägigen Umweltauswirkungen. Momentan werden die unterirdischen und weitgehend unumkehrbaren Schäden – beispielsweise am Tiefengrundwasser – ignoriert.
- Transparenz und öffentliche Beteiligung wird gleich zweimal erwähnt.
Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Eine Erdgasgewinnung in NRW erfolgt bislang nicht. Einige Unternehmen haben in den letzten Jahren mit der Datenrecherche und mit Erkundungsmaßnahmen begonnen, die auf Erdgas in so genannten unkonventionellen Lagerstätten gerichtet sind. Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, halten wir für nicht verantwortbar. Wasser ist unser Lebensmittel Nummer
1. Deshalb dürfen Trink- und Grundwasser nicht gefährdet werden.
Wir wollen keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und –
frackingmaßnahmen zulassen, bis die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung vorhanden sind und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz nach Wasserhaushaltsgesetz).Die rot-grüne Landesregierung hat in einem Bundesratsantrag 2011 deutlich gemacht, dass angesichts der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen der Fracking-Technologie diese Vorhaben einer obligatorischen Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden müssen. Zukünftig sollen nicht nur oberflächliche Umweltauswirkungen, sondern auch untertägige Auswirkungen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine transparente öffentliche Beteiligung unerlässlich.
Außerdem möchten wir die Transparenz und die öffentliche Beteiligung verbessern. Zudem soll die Beweislastumkehr im Bundesberggesetz auch für unkonventionelles Erdgas gelten. Dafür werden wir uns im Bundesrat einsetzen.
In diesem Sinne soll das Bergrecht novelliert werden.