Koalitionsvertrag von NRW – Strenge Regeln für Gasförderung und Fracking aber kein Verbot

Der Koalitionsvertrag in NRW ist beschlossen und enthält diesmal auch Absprachen zum Umgang mit der Gasförderung und  Fracking. Zentrale Punkte sind:

  • eine Novellierung des Bergrechts, die allerdings  auf Bundesebene erfolgen muss
  • eine verpflichtende wasserrechtliche Prüfung unter Berücksichtigung des Besorgnisgrundsatzes . Quasi ein Veto-Recht der unteren Wasserbehörden, die dafür aber noch rechtssichere Kriterien benötigen
  • eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung. Bislang gibt es diese nur in Ausnahmefällen
  • eine Beweislastumkehr bei Schäden, wie sie bereits jetzt für die Kohleförderung gilt. Unternehmen müssten dann bei typischen Schäden nachweisen, dass sie nicht verantwortlich sind. Momentan muss das der einzelne Bürger auf eigene Kosten beweisen
  • die Berücksichtigung von untertägigen Umweltauswirkungen. Momentan werden die unterirdischen und weitgehend unumkehrbaren Schäden – beispielsweise am Tiefengrundwasser – ignoriert.
  • Transparenz und öffentliche Beteiligung wird gleich zweimal erwähnt.
Wesentliche neue Aspekte sind im Koalitionsvertrag  nicht zu finden. Das war aber auch nicht zu erwarten. Bis September 2012 läuft noch das Gutachten mit Risikoanalyse des Landes NRW. Nach dessen Veröffentlichung wird sich die Landesregierung erneut mit dem Thema beschäftigen.
Die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen wird im Koalitionsvertrag nicht generell ausgeschlossen. Damit war nicht zu rechnen, denn gleichzeitig wird auch der Ausbau von Gaskraftwerken gefordert. Gaskraftwerke haben momentan Laufzeiten von 40 Jahren und länger.
Explizit wird von der „Suche mit giftigen Chemikalien“ gesprochen. Das ist die Hintertür (und die „Möhre“) für die Industrie, neue Verfahren zu entwickeln. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die bei der Gasförderung entstehenden hochgiftigen Abwässer anfallen, egal womit gefrackt wird.  Die Formulierung passt eigentlich nicht mehr zum aktuellen Erkenntnisstand.
Sehr zu begrüßen ist die verpflichtende wasserrechtliche Prüfung, die obligatorische UVP, die Beweislastumkehr und die Novellierung des Bergrechts. Ziele, hinter die sich eigentlich alle Bundesländer in Deutschland stellen können sollten.
Der vollständige Wortlaut aus dem Koalitionsvertrag

Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten

Eine Erdgasgewinnung in NRW erfolgt bislang nicht. Einige Unternehmen haben in den letzten Jahren mit der Datenrecherche und mit Erkundungsmaßnahmen begonnen, die auf Erdgas in so genannten unkonventionellen Lagerstätten gerichtet sind. Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, halten wir für nicht verantwortbar. Wasser ist unser Lebensmittel Nummer

1. Deshalb dürfen Trink- und Grundwasser nicht gefährdet werden.

Wir wollen keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und –
frackingmaßnahmen zulassen, bis die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung vorhanden sind und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz nach Wasserhaushaltsgesetz).

Die rot-grüne Landesregierung hat in einem Bundesratsantrag 2011 deutlich gemacht, dass angesichts der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen der Fracking-Technologie diese Vorhaben einer obligatorischen Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden müssen. Zukünftig sollen nicht nur oberflächliche Umweltauswirkungen, sondern auch untertägige Auswirkungen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine transparente öffentliche Beteiligung unerlässlich.

Außerdem möchten wir die Transparenz und die öffentliche Beteiligung verbessern. Zudem soll die Beweislastumkehr im Bundesberggesetz auch für unkonventionelles Erdgas gelten. Dafür werden wir uns im Bundesrat einsetzen.

In diesem Sinne soll das Bergrecht novelliert werden.

Author

Jörn Krüger

Jörn Krüger ist Software Entwickler und engagiert sich in verschiedenen Organisationen, die Internet und bürgerliches Engagement verbinden.

Im Oktober 2010 begann er mit dem Blog unkonventionelle-gasfoerderung.de, auf dem aktuelle und internationale Nachrichten, Meinungen und Berichte zur unkonventionellen Gasförderung veröffentlicht werden. Als informierter Laie schreibt er Gastbeiträge, informiert über Fracking und steht als Gesprächspartner für Parteien und Institutionen zur Verfügung. Zum Thema kam er, als ExxonMobil im September 2010 ankündigte, in seinem Wohnort Nordwalde nach unkonventionellen Gasvorkommen zu bohren. Nach wenigen Stunden Recherche über die weltweiten Folgen von Fracking und dem geringen Informationsstand auf allen Ebenen der Entscheidenden in Politik und Wirtschaft war für ihn klar, dass hier Handlungsbedarf besteht.

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