Laut kanadischer Regulierungsbehörde hat Fracking in Kanada ein Erdbeben der Stärke 4,4 ausgelöst. Wir berichteten bereits an dieser Stelle am 28.8.2015 darüber. Auch in niedersächsischen Erdgasfördergebieten ist eine Zunahme von Erdbeben zu verzeichnen. Nicht nur die Förderung von Erdgas sondern auch Verpressen von Lagerstättenwasser wird von Wissenschaftlern als Ursache für Erdbeben angesehen.
Da die Politik diesem Problem nach Meinung der Opposition zu wenig Beachtung schenkt, hat DIE LINKE dazu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Der Katalog enthält insgesamt 36 kritische Fragen.
Angesichts der anstehenden Entscheidung des Bundestages zur neuen Gesetzesvorlage zum Thema Fracking dürften die zu erwartenden Antworten zu den Fragen 22, 33, 35 und 36 aus der Sicht der Bevölkerung sehr interessant sein.
22. Verfolgt die Bundesregierung die Erfahrungen zu Zusammenhängen von Fracking und Erdbeben in den USA, wie sie z. B. nach Medienberichten für Kansas, Arkansas, Ohio, Oklahoma oder Texas berichtet werden (www.orf.at/stories/2271269/2271294/)?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für die Situation in Deutschenland?
Wenn nein, warum betrachtet die Bundesregierung diese Erfahrungen aus den USA nicht?
33. Wie beurteilt die Bundesregierung das durch wissenschaftliche Publikationen beschriebene Erdbebenrisiko durch das Verpressen von Lagerstättenwasser bzw. Flow-Back (z. B. www.sciencemag.org/content/341/6142/1225942)?
34. Wie steht die Bundesregierung zur von US-Wissenschaftlern vorgeschlagenen Erdbebenprävention durch die jeweilige Erfassung der Untergrundstrukturen sowie potenzieller Störungen im Untergrund und zur Erstellung eines umfangreichen hydrogeologischen Modells für jede geplante Verpressung von Lagerstättenwasser, Flow-Back oder auch zum Einsatz von FracFluiden beim Fracking (www.sciencemag.org/content/347/6224/830)?
35. Sieht die Bundesregierung angesichts der Erdbebenrisiken der Erdgasförderung das Verursacherprinzip in der Praxis als ausreichend gesichert und durchsetzbar an?
Wenn ja, aufgrund welcher Mittel kommt sie zu dieser Einschätzung?
Wenn nein, wie plant die Bundesregierung die Kostenübernahme von entstandenen Schäden und von volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten der Erdgasförderung durch deren Verursacher zu stärken?
36. Wie steht die Bundesregierung zur Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Erdgasförderunternehmen einzahlen, um damit das Verursacherprinzip bei entstandenen Schäden und dauerhaften Folgekosten (Ewigkeitskosten) langfristig sicherzustellen?
Alle Fragen finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/058/1805834.pdf