Klares Verbot statt leerer Worthülsen erforderlich

BBU fordert von UBA-Präsidentin Krautzberger: Klarer Einsatz für ein
Fracking-Verbot statt Begriffsverwirrungen und umweltpolitische Placebos

(Bonn, Berlin, 01.08.2014) Mit Befremden hat der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf die Pressekonferenz und
Presseerklärung des Umweltbundesamtes (UBA) am Mittwoch (30.07.2014) zum
Thema Fracking reagiert. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger hatte ein
Fracking–Verbot aus rechtlichen Gründen abgelehnt, obwohl der
Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten
nachgewiesen hatte, dass einem derartigen Verbot keine rechtlichen Gründe
entgegenstehen. Zudem hatte sie versucht, das Eckpunktepapier der
Bundesminister Gabriel und Hendricks als faktisches Fracking-Verbot
darzustellen, obwohl seine Umsetzung die Tür zu Fracking in ganz Deutschland
weit öffnen würde. Der BBU fordert die UBA-Präsidentin auf, nicht weiter den
SPD-Ministern im Bund bei ihrem Einsatz für Fracking zu sekundieren und
stattdessen auf wissenschaftlichen Boden zurückzukehren.

Diplom-Physiker Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU
erklärt hierzu: „Frau Krautzberger begründet die Unmöglichkeit eines
Fracking-Verbots mit den Schwierigkeiten von Stoffverboten, z.B. bei Asbest.
Damit befindet sie sich neben der Sache. Denn ein Fracking-Verbot ist kein
Stoffverbot, sondern das Verbot einer Technikanwendung. Dass ein solches
gesetzliches Fracking-Verbot unproblematisch realisierbar ist, belegt ein
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom
Januar 2011 mit dem Titel ‚Förderung von unkonventionellem Erdgas‘. Dass
Frau Krautzberger dieses zentrale Dokument ignoriert, ist nicht
nachvollziehbar.“

Weiterhin betont der BBU, dass die scheinbare Fracking-Ablehnung durch Frau
Krautzberger und ihre Forderung, die von Gabriel und Hendricks „vorgelegten
Eckpunkte jetzt schnell in ein Gesetz münden“ zu lassen, äußerst
widersprüchlich sind. Denn das Eckpunktepapier der SPD-Minister  beinhaltet
kein Fracking-Verbot für Schiefergas- und Flözgas, sondern regelt lediglich
die Rahmenbedingungen dieses Frackings. So bleiben diese Arten der
Gasförderung unterhalb von 3.000 m weiterhin möglich. Unterhalb von 3.000 m
werden große Mengen von Schiefergas im Unterkarbon vermutet.

Unverständlich bleibt die weitgehende Ausklammerung der Tight-Gas-Gewinnung
aus den UBA-Forderungen. Die privilegierte Ausbeutung des Sandgesteins ist
weder durch die Art des Förderungsprozesses noch durch die eingesetzten
Chemikalien zu rechtfertigen. Auch die sonstigen Gefahren wie
Grundwasserkontaminationen, potentielle Erdbeben oder die ungelöste
Entsorgungsproblematik stehen dieser Art der Erdgasgewinnung entgegen.

Auch die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für
Fracking erweist sich letztendlich als kontraproduktiv. Erstens kann in
einer UVP nicht mehr verlangt werden, als die Fachgesetzte bereits jetzt
verlangen. Es handelt sich damit nur um eine neue Zusammenstellung
bestehender Papiere und damit um einen Placebo. Zweitens wird damit
Gerichten signalisiert, dass es ein umweltverträgliches Fracking geben kann.
Kläger gegen Fracking-Vorhaben werden damit vor neue Hürden gestellt.

Der BBU fordert die UBA-Präsidentin Maria Krautzberger daher auf, sich nicht
vor den Karren der SPD-Minister Gabriel und Hendricks spannen lassen, die
mit ihrem Eckpunktepapier Fracking im Eiltempo durchsetzen wollen. Der
Umweltverband fordert von Frau Krautzberger gerade angesichts der bisherigen
Gutachten und Studien, sich für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot
einzusetzen.

Weitere Informationen zur Kritik des BBU an dem zweiten Gutachten des
Umweltbundesamtes (UBA) zu Fracking unter
http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202014/29.07.1
4.pdf

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