Unglaublich, was sich in Bad Laer zugetragen hat. Der Leiter des Bergamtes Klaus Söntgerath berichtete, dass die PE Rohre in Niedersachsen weiter Verwendung finden dürfen, weil ein Eignungsnachweise von unabhängigen Sachverständigen vorliegen würde.
Bekannt ist aber seit den 1980 er Jahren, dass diese für Benzole nicht geeignet sind und nach längerer Zeit diffus werden. Tausende von Metern Lagerstättenleitungen werden derzeit in Niedersachsen aufwendig saniert.
Wer hat das Langzeitgutachten erstellt?
Nach unseren Erkenntnissen gibt es nur eine kurzfristige Materialprüfung über einen Prüfzeitraum von 28 Tagen des TÜV Nord, hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach 28 Tagen keine Schäden festgestellt worden sind. Es müsse aber vor der Verwendung ein Langzeittest gemacht werden.
Wurden diese Ergebnisse abgewartet? Wer hat den Langzeittest durchgeführt? Sollte diese Langzeitmaterialprüfung nicht vorgenommen worden sein, wäre es dann nicht fahrlässig diese Rohre für Lagerstättenwasser weiter zu verwenden und das Grundwasser vor diesen krebserregenden Stoffen nicht zu schützen?
Mehr Informationen zu diesen unglaublichen Formulierungen des Chefs des Landesbergamtes, finden Sie im Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung!
Landesbergamt und Erdgasindustrie- was läuft da falsch?
Ebenso wenig gefiel den Zuhörern, dass das LBEG für etwaige Bergschäden nicht zuständig ist. Entstehen beispielsweise an Gebäuden Schäden durch die Bohrungen, haftet zwar der Unternehmer, in der Beweispflicht ist aber der Geschädigte. Nahezu fassungslos hörten die Gäste zu, als Klaus Söntgerath berichtete, dass die PE-Rohre, durch die an mehreren Bohrstandorten, unter anderem in Völkersen, Benzol in den Boden entwichen ist, weiter verwendet werden dürfen. „Uns sind Eignungsnachweise von unabhängigen Sachverständigen vorgelegt worden“, sagte der Redner. Demnach halten die Rohre den erforderlichen Belastungen stand, werden nun aber jährlich überprüft.Die Anwesenden im Saal warfen dem Redner vor, dass der Ermessensspielraum offenbar zugunsten des Unternehmers ausgenutzt werde. Söntgerath betonte nochmals, dass Genehmigungen zu erteilen sind, wenn die Zulassungsvoraussetzungen da sind. Und die würden eben erst nach Antragstellung geprüft.