Ist Fracking nicht genehmigungsfähig?

Laut einer Pressemitteilung einer führenden deutschen Kanzleien für Bau- und Immobilienrecht ist Fracking wohl so nicht genehmigungsfähig. Rechtsanwalt Dr. Michael Terwiesche von der Kanzlei GTW warnt: „Wenn der Gesetzgeber nicht nachbessert, könnten geplante Vorhaben spätestens vor den Verwaltungsgerichten enden“, sagt Terwiesche.

Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der in Deutschland bislang nicht zugelassenen Gasförderungsmethode „Fracking“ veröffentlicht das Land Nordrhein-Westfalen Ende August sein ‚Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in NRW‘. Im Vorfeld der NRW-Studie warnt Rechtsanwalt Dr. Michael Terwiesche von der Kanzlei GTW, dass Gasgewinnungsvorhaben mit der Fracking-Methode nach der aktuellen Rechtslage nicht oder nur unter großen Problemen genehmigungsfähig sind.

„Wenn der Gesetzgeber nicht nachbessert, könnten geplante Vorhaben spätestens vor den Verwaltungsgerichten enden“, sagt Terwiesche. Es gebe erhebliche rechtliche Probleme bei der Zulassung der Erdgasgewinnung durch Fracking.

Bislang ist das Fracking in Deutschland nicht in speziellen Vorschriften geregelt. Das bestehende Umweltrecht wird den speziellen Risiken und Eigenarten des Fracking nur unzureichend gerecht.

Risiken:

Beim Fracking wird Gas aus unterirdischen Gesteinsschichten gewonnen, bei der das Gestein durch Einpressen von mit Chemikalien versetztem Wasser unter hohem Druck aufgesprengt wird. Das führt zu erheblichem Flächenverbrauch und einschneidenden Veränderungen der Landschaft und birgt Risiken wie die unkontrollierte Rissbildung, den Austritt von toxischem Fracking-Wasser und eine mögliche Grundwasserverschmutzung.

Rechtsbereiche:

Bergrecht/Umweltverträglichkeitsprüfung:

Nachbesserungsbedarf sieht Terwiesche bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese sollte nach seiner Ansicht vor jedem Fracking-Vorhaben stehen. Derzeit ist unter Experten umstritten, ob aufgrund des geltenden Bergrechts für Gasgewinnungsbohrungen eine UVP durchgeführt werden muss. Es gibt aber Initiativen, das Bergrecht um eine Pflicht-UVP zu ergänzen.

Wasserrecht:

Weiteres Konfliktpotenzial sieht Terwiesche im Wasserrecht. Nach § 12 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) können Behörden ein Bewirtschaftungsermessen ausüben und die für den Bergbau notwendige wasserrechtliche Erlaubnis mit Hinweis auf das Gefährdungspotenzial der Fracking–Methode versagen. „Hier kommt es zwar auf die im Einzelfall eingesetzten Chemikalien an. Grundsätzlich dürften aber die momentan diskutierten Verfahrensweisen beim Fracking wegen der Gefährdung der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht genehmigungsfähig sein“, so Terwiesche.

Bauverwaltungsrecht:

Auch das Bauverwaltungsrecht und Raumordnungsrecht kann eine Hürde für das Fracking darstellen. Zwar findet die Gasgewinnung unterirdisch statt, dennoch führt sie zu erheblichem Flächenverbrauch und möglicherweise zu Auswirkungen an der Oberfläche, etwa in Form von Gebäudeschäden. Zudem müssen entsprechende Industrieanlagen gebaut werden. Deren Ansiedlung wirft unter bauplanungsrechtlichen Aspekten die Standortfrage neu auf. Und sollte Fracking in größerem Maßstab erfolgen, muss es mit den Zielen der Raumordnung in Einklang stehen.

Über GTW Rechtsanwälte

GTW Rechtsanwälte zählt zu den führenden deutschen Kanzleien für Bau- und Immobilienrecht. Die Kanzlei ist mit Standorten in in Düsseldorf, Krefeld und Bukarest/Rumänien vertreten. Die klare Fokussierung auf Bau-, Architekten-, Ingenieur-, Immobilien- und Vergaberecht sowie auf die weiteren angrenzenden Rechtsgebiete, darunter Berg- und Umweltrecht, garantiert Mandanten eine individuelle Betreuung auf höchstem, wissenschaftlich fundiertem Niveau – und wirtschaftliche Lösungen.

Weitere Informationen über GTW Rechtsanwälte im Internet unter www.g-t-w.com.

Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Dr. Michael Terwiesche, Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht,

E-Mail: Michael.Terwiesche@g-t-w.com

Kanzlei: Benzenbergstraße 39-47, 40219 Düsseldorf, Tel.: +49 (211) 93 88 99 11.

Pressekontakt:

Eva Engelken, Klartext – Kommunikation für Anwälte

 

 

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