Fracking in Nordhessen?
Geplant war die großflächige Erkundung in Nordhessen (Adler-South APP), also u.A. in den Bereichen Kassel, Bad Arolsen, Frankenberg und Hess. Lichtenau.
Seitens der Firma BNK wurde 2012 ein Erlaubnisantrag gestellt, welcher jedoch 2013 durch das Regierungspräsidium Darmstadt abgelehnt wurde.
Die Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze wurde somit nicht erteilt. Die Versagung der Erlaubnis wird mit der Unzuverlässigkeit des Antragstellers (§ 11 Nr. 6 BBergG) sowie dem Überwiegen der öffentlichen Interessen im gesamten Aufsuchungsfeld (§ 11 Nr. 10 BBergG) begründet. Die Versagung der Erlaubnis ist eine deutschlandweite Sensation, die deshalb zustande kam, weil man überhaupt zum ersten Mal die Pflicht zur Kommunenbeteiligung (BVerwG, 15.10.1998, 4 B 94/98) ernsthaft betrieben hat und die Versagungsgründe (vor allem das in § 11 Nr. 10 BbergG genannte öffentliche Interesse) ernsthaft geprüft hat.
Website mit weiteren Informationen
http://www.frackingfreieshessen.de/
Kontakt
Bürgerinitiative „Fracking freies Hessen“ n.e.V.
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