Fracking gefährdet Grund- und Trinkwasser und Böden, die Entsorgung der Abfälle ist nicht geklärt, Fracking killt Jobs in Land- und Forstwirtschaft, die Erdgasgewinnung mittels Fracking ist entbehrlich — das sind einige der Argumente, die die IG Bau jetzt Position beziehen lassen. War sie vor rund zwei Jahren noch „nur reserviert“ dem Fracking gegenüber, fordert sie jetzt ein generelles Verbot. Jedenfalls so lange, wie eine Gefährdung für Umwelt und Mensch nicht restlos ausgeschlossen werden kann, wie die Umwelt-Gewerkschaft in ihrer Pressemeldung vom 12.09.2013 mitteilt:
Kein Risiko: Umweltgewerkschaft fordert Fracking-Verbot
IG BAU-Gewerkschaftstag: Energiewende ohne Fracking möglich
Umweltgewerkschaft erteilt dem Fracking eine Absage: Ein generelles Fracking-Verbot hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Donnerstag auf ihrem Gewerkschaftstag in Berlin gefordert. Die Technologie sei unausgereift und berge Risiken für die Umwelt. „Der Einsatz von Chemikalien gefährdet die Reinheit des Grund- und Trinkwassers und verschmutzt die Böden“, heißt es im IG BAU-Beschluss zum Fracking. Zudem seien die Entsorgungswege für die Abwässer des Frackingprozesses noch nicht geklärt.
Intakte Böden und funktionierende Ökosysteme seien Voraussetzung für die Land- und Forstwirtschaft. Fracking gefährde damit auch Arbeitsplätze in diesen Bereichen.
Die Gewinnung von Erdgas durch Fracking ist für die Energiewende entbehrlich, so die IG BAU. Die Umweltgewerkschaft beruft sich dabei auf den Sachverständigenrat für Umweltfragen. Ziel müsse eine soziale und ökologische Energiewende sein, die nachhaltige Arbeitsplätze schaffe und auf eine CO2-arme Energieversorgung setze. Notwendig sei ein zügiger Umbau der Energieversorgung. Die Nutzung erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz seien dabei zentrale Punkte. „Gerade auch durch eine beschleunigte energetische Gebäudesanierung kann in Deutschland Erdgas beim Heizen eingespart werden“, so die IG BAU.
Die Gewerkschaft fordert die neue Bundesregierung auf, Fracking grundsätzlich zu verbieten, solange eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und eine Belastung der Umwelt nicht vollständig ausgeschlossen werden können.