Wie der Investorenschutz nach Kapitel 11 des NAFTA-Abkommens die Umweltschutzgesetze aushebelt
Volker H.A. Fritz 1/4 Wolfenbüttel, den 14.11.2016
im AK Fracking ergänzt 20.11.16
Braunschweiger Land
Mitglied im Zusammenschluss
„Gegen Gasbohren“
Übersetzung: (auszugsweise)
„Wie der Investorenschutz nach Kapitel 11 des NAFTA-Abkommens die Umweltschutzgesetze aushebelt“
TruthOut-Beitrag vom 13.11.2016
Autorin: Jennifer Huizen
Originaltitel: How NAFTA’s Chapter 11 Overrides Environmental Laws
Vorwort: Mit dem Inkrafttreten des NAFTA-Handelsvertrages am 01.01.1994 wurde das Fundament für einen Feuersturm gegen die Umweltschutzpolitik gelegt.
Jennifer Huizen erläutert, wie eine Allianz aus Investoren, Firmen und Rechtsanwälten das System zum Zocken benutzten, indem sie den Investorenschutz des Kapitels 11 des NAFTA-Vertrages in ihrem Sinne auslegten und wiederholt gegen Regierungen, Bürger und Umweltschützer gewannen.
Die im NAFTA-Vertrag enthaltenen Investitionsschutzregeln haben schon vom Inhalt her ein ungleiches Spielfeld geschaffen, in dem Investoren Nationalstaaten für viele Millionen direkt verklagen können und schlussendlich örtliche Umweltschutzgesetze umgehen können. ISDS, der 1966 eingeführte Investor-State-Dispute-Settlement Mechanismus, ist nicht nur
im NAFTA zu finden, sondern in Tausenden von Handelsverträgen Bestandteil.
Ursprünglich war ISDS nicht als Massenvernichtungswaffe gegen den Umweltschutz gedacht, zu dem es, nach Meinung von Experten, inzwischen geworden ist.
Der Schutz für amerikanische Investoren vor befürchteten mexikanischen Maßnahmen durch korrupte Behörden und Regierungen war die amerikanische Begründung, warum die Bestimmungen gemäß Kapitel 11 in NAFTA aufgenommen wurden. Stattdessen wurde Kapitel 11 schnell ein lukratives Werkzeug für die Konzerne, um Staaten zu verklagen, was in der Vergangenheit nur sehr selten angewendet worden war. Nachdem nun jedoch mit NAFTA und dem darin enthaltenen Investorenschutz die „Büchse der Pandora“ erst einmal geöffnet war, entfaltete sich die bisher ungenutzte Kraft von ISDS. Konzernanwälte kamen mit neuen, kreativen Vorgehensweisen, um mit dem System zu spielen. Sie bauten eine ganze neue Prozess-Industrie auf, die in der Lage war, die Einflussnahme der Unternehmen gewaltig zu vergrößern und schlussendlich in die Lage zu versetzen, nationales Recht und nationale Umweltbestimmungen zu umgehen.
Wie sich das zu Anfang genau entwickelt hat, ist heute nicht mehr nachvollziehbar, da viele der frühen Fälle nicht um große Streitwerte gingen und weil, typisch bei kaufmännischen Vergleichen, die Fälle oft im Geheimen, hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurden. Aber es brauchte nicht lange für die Anwälte und die Konzerne, die haarsträubend hohen Abfindungen zu erkennen, die bei der ISDS-Schiedsgerichts-Anrufung möglich sind.
Es ist nicht anzunehmen, dass die Fürsprecher für ISDS damals diese Möglichkeit beabsichtigt haben, sie werden wohl kaum voraus geahnt haben, welche Wirkung ihre Entscheidung haben würde. Jedoch ist ihnen mangelnde Sorgfalt bei der Gestaltung vorzuwerfen. Auch die Gegner von „Kapitel 11“ in NAFTA hatten keine rechte Vorstellung von der potentiellen Kraft und Reichweite des Schlichtungssystems.
Die Ereignisse der letzten zwei Jahrzehnte waren jedoch ein beinahe erbarmungsloser Weckruf.
In den frühen Jahren von NAFTA begannen die Anwälte mit den Regeln zu experimentieren und neue Methoden zu entwickeln, wie das Streitbeilegungsspiel gespielt werden konnte 1997 wurde der erste große Streitfall bekannt, bei dem es um die Umwelt ging. Die amerikanische Abfall-Entsorgungsfirma Methalclad Corporation verklagte Mexiko, nachdem örtliche Behörden die Erlaubnis zur Errichtung einer Anlage für gefährliche Abfälle in unmittelbarer Nähe eines geschützten ökologischen Gebietes verweigert hatten. Beobachter betonen, dass beide Seiten hier nicht korrekt handelten und vermuten, dass auch Korruption im Spiel war. Zum Beispiel war Methalclad von staatlichen Stellen gewarnt worden wegen der Vorgeschichte dieses Geländes, auf dem der Vorbesitzer, die mexikanische Coterin, 20.000 to gefährlichen giftigen Abfall in Fässern zurückgelassen hatte. Dennoch machte Methalclad weiter mit seinem Vorhaben. Fest steht, dass sie dort im Lauf von 25 Jahren weitere 30.000 to giftigen Abfall deponieren wollten. Ohne Genehmigung der Behörden machte Methalclad weiter und begann, neue Lagerzellen auf dem Gelände zu errichten.
Der Widerstand örtlicher Umweltschutzgruppen zum Schutz des ökologischen Gebietes führte zu einem mehrjährigen Tauziehen und einem schließlich im Jahr 2001 ergangenen Schiedsspruch: Mexiko wurde zu einer Strafzahlung von 15,6 Mio USD plus Zinsen verurteilt.
Das Gericht bewertete die offizielle Einrichtung eines Schutzgebietes, das inzwischen für das betroffene ökologische Gebiet erklärt worden war, als „Enteignung ohne Kompensation“.
In dieser Zeit des Methalclad-Verfahrens begann das ISDS-Klagesystem neue Wurzeln zu bilden. Weitere 14 ISDS-Klagen auf der Basis NAFTA wurden gegen Mexiko eingereicht, ohne größere Abfindungen, weitere 8 gegen Kanada (von denen drei mit einer Gesamtsumme von fast 16 Mio USD erfolgreich waren). Nach Meinung der Experten war das der Zeitpunkt, wo dem internationalen Investitionsschiedsgerichtsgeschäft die Schleusentore geöffnet wurden. Und jedermann, außer den Anwälten, Schiedsrichtern und Konzernen, hatte unter dem daraus resultierenden Tsunami an Klagen zu leiden.
Scott Sinclair von www.policyalternatives.ca hat im Frühjahr 2015 eine Zusammenstellung der bis 01.01.2015 bekannt gewordenen NAFTA-Investorenklagen nach Kapitel 11 erstellt für das Canadian Centre for Policy Alternatives. Insgesamt listete er 77 Fälle auf.
Davon richteten sich
35 gegen Kanada zu einem Gesamtwert von 172,7 Mio CAN Dollar
22 gegen Mexiko 204,2 Mio USD
21 gegen die USA mit nicht bekanntem Gesamtwert.
Die Erfolgsquote der Verfahren für die Investoren war dabei wie folgt:
gegen Kanada: 3 gewonnen, 6 außergerichtlicher Vergleich, 9 noch in Verhandlung
gegen Mexiko 5 gewonnen, kein Vergleich, 2 noch in Verhandlung
gegen USA 0 gewonnen, 0 außergerichtlicher Vergleich.
Sinclair hat ermittelt, dass von den 77 Fällen 20 direkt wegen natürlicher Ressourcen geführt wurden und weitere 18 sich gegen staatliche Umweltschutzmaßnahmen richteten. Also 50% aller Klagen hatten die Umwelt zum Thema.
Die neueren Klagen seit 2005 wurden zu 70% gegen Kanada vorgebracht zu einem Gesamtwert von 8 Mrd USD.
Bei den neueren Klagen stellt Sinclair neben der schnell zunehmenden Zahl an Verfahren auch fest, dass der Anteil der Verfahren wegen Umweltthemen weiter steigt.
Im ISDS-Verfahren Clayton & Bilcon Inc. Delaware, USA gegen Kanada wegen verweigerter Steinbruch-Ausweitung samt Verladehafen in Nova Scotia war der Umweltanwalt Mainhard Doelle als Prozessbeobachter beteiligt.
Das Verfahren wurde im Februar 2008 eröffnet mit der Beschwerde beim Schiedsgericht. Im März 2015 befand das Schiedsgericht Kanada für schuldig, in diesem Fall die Regel NAFTA 1105 (Minimum Standard of Treatment) und 1102 (National Treatment) verletzt zu haben. Das Verfahren wurde fortgesetzt und im Juni 2015 wurde die Entschädigungshöhe vom Tribunal verkündet, die Kanada an Bilcon zu zahlen habe.
In einer Mitteilung seines Blogs schreibt Anwalt Doelle, dass seine persönliche Kenntnis zu dieser Schiedsgerichtsentscheidung ihm einen abschreckenden flüchtigen Eindruck zu den Arbeitsweisen des ISDS-Streitbeilegungs-Systems nach NAFTA –Artikel 11 gab.
Er fand ein NAFTA-Schiedstribnal vor, dem, mit Ausnahme eines dem Schiedsspruch widersprechenden Schiedsrichters, selbst das grundlegende Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge fehlte, die zu den Entscheidungen geführt hatten, über welche sie nun im Schiedsverfahren zu entscheiden hatten.
Die Bilcon-Behauptung, gemäß NAFTA diskriminierend behandelt worden zu sein, ist nach Doelle’s Meinung unberechtigt, denn die Prüfung des Antrages auf Erweiterung sei von einer gemischten Kommission ordentlich durchgeführt worden.
Außer einem stimmten alle anderen befragten Experten darin überein, dass das Urteil des Bilcon-Verfahrens – die Idee einer „fairen“ oder „Behandlung nach einem Mindeststandard“ heute die Basis für die meisten laufenden ISDS-Verfahren ist. Darum lohnt es sich, dieses Konzept etwas eingehender zu untersuchen.
Eines der Hauptprobleme bei ISDS-Schiedsverfahren in der Vergangenheit und heute ist das Fehlen der Festlegung klarer rechtlich eindeutiger Bezeichnungen, insbesondere wie das Tribunal den Artikel 1105 (minimum standard of treatment) zu interpretieren hat.
Die anderen beiden Definitionen für „Diskriminierung“ und „Enteignung“ sind mit der Zeit klarer und stabiler geworden. Die Bedeutung des Artikels 1105 kann noch immer von Fall zu Fall von „schwarz“ bis „weiß“ reichen.
Im Bilcon-Fall, so sagen Kritiker, wurde das souveräne Recht einer Regierung, etwas zu regeln, vom Recht eines Unternehmens auf Profit umgestürzt.
Die Beurteilungsrunde, die seinerzeit die Erweiterungspläne von Clayton abgelehnt hatte, hatte dabei die Beurteilungskriterien der Provinz Nova Scotia zu Grunde gelegt, die die Umwelt eindeutig als „einschließlich sozial-ökonomischer Auswirkungen“ umschreiben und begreifen. Daher gab die lange Liste möglicher Umweltauswirkungen sowie den zu erwartenden sozial-ökonomischen Auswirkungen durch den Bau und Betrieb eines riesigen Marinehafens und Steinbruchs zutreffende rechtliche Gründe für die Zurückweisung dieses Projektes, schon nur deswegen.
Anwalt Doelle hat auch die Frage der Benachteiligung eines ausländischen Unternehmens untersucht. Er führt aus, dass die Prüfung des Projektes durch eine Beurteilungsrunde ein übliches Vorgehen ist und dass jeder Projektbewerber, unabhängig davon, ob er Inländer oder Ausländer ist, auf die gleiche Weise geprüft würde. Auch der Antragsteller musste das wissen und gegebenenfalls im Vorfeld entsprechende klärende Gespräche führen, ehe er weiter aktiv wurde. Das um so mehr, als die Erweiterungsabsichten ja in der Tat ein Vielfaches der vorher genehmigten Fläche in einem umweltbezogen sensiblen Gebiet umfassten.
Im Juni 2015 wurde die Entschädigungssumme von 101 Mio USD an Bilcon von Kanada abgelehnt, da das Tribunal seine Zuständigkeit überschritten habe, indem es mit seiner Entscheidung in Konflikt ging mit der öffentlichen kanadischen Politik.
Aber, es wird wohl nicht so einfach sein für Kanada, diese Entschädigung nicht zu zahlen. Zumindest einen Teil der Summe wird Bilcon bekommen müssen.
Es entsteht der Eindruck, dass die NAFTA ISDS-Tribunale für bestehende und große Industrien entscheiden – wie zum Beispiel Bergbau und Förderunternehmen fossiler Brennstoffe – entlang mit den traditionellen Investoren, die nicht nur in diese Industrien investieren können, sondern auch die Anwaltsfabriken von Handelsanwälten beschäftigen, eher, als dass sie aufkommende kleine Firmen unterstützen, die alternative Technologien anbieten.
Ebenso geben die ISDS Tribunale den Investoren eine Blankoscheck-Versicherung: multinationale Konzerne können jetzt in ein Land gehen und dort haarsträubende Forderungen stellen, dass eine Regierung ihre Umweltschutzverordnungen aufgibt und die Ausbeutung ihrer Bodenschätze erlaubt, ohne das Wohlergehen der Menschen in ihrem Land zu achten, alles wegen des Profits.
Und wenn diese Nation das ablehnt, kann das Unternehmen das Gerichtssystem des Landes umgehen und das Land auf Milliarden Schadenersatz vor einem NAFTA ISDS-Tribunal verklagen. In diesem Szenario hat der „Investor“ eine gute Chance finanziellen Gewinn zu erzielen, unabhängig davon, ob das Projekt durchgeführt wird, oder nicht.
Was als Grundsicherungsinstrument zum Schutz von Investoren begann, wurde durch Auslegungsnuancierungen, menschliche Fehler und clevere Anwälte bis heute zu einem ISDS-Schiedsgerichtsverfahren als Spiel mit hohen Einsätzen entwickelt, überwiegend zum Vorteil von Unternehmen.
So ist es heute eine Waffe, die massive finanzielle, umweltpolitische und demokratische Schäden bewirkt.
(Übersetzung Volker Fritz)