Der Fracking Boom in den USA und die daraus resultierende Umweltverschmutzung wurde durch zwei wesentliche Faktoren begünstigt:
- die Fracking-Industrie versprach 2003, auf den Einsatz einiger hochgiftiger Chemikalien zu verzichten
- im Gegenzug wurden Ausnahmen für Fracking von den strengen Wasserschutzvorschriften beschlossen („Haliburton Loophole“ / „Haliburton Schlupfloch“)
Die katastrophalen Verhältnisse in den USA zeigen, dass Versprechen der Industrie nichts wert sind, wenn die Gesetzesgrundlagen für Strafverfolgung fehlen und die kontrollierenden Behörden nicht über ausreichend und entsprechend geschultes Personal verfügen, um Kontrollen überhaupt durchzuführen.
Die von Wirtschaftsminister Rösler und Umweltminister Altmaier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen weisen zum amerikanischen Weg überraschende Parallelen auf. Die Gasindustrie verspricht, auf giftige Chemikalien beim Fracking zu verzichten und erhält im Gegenzug ein „Schlupfloch“, um die derzeit geltenden Moratorien zu umgehen. (In den USA bietet Haliburton übrigens seit 2009 ein Produkt für „Giftfreies Fracken“ an. Haliburton ist auch in Deutschland eines der ausführenden Unternehmen für Fracking.)
Dazu passt, dass die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes jetzt im Eiltempo durchgepeitscht werden soll. Der BBU kritisiert, dass Umweltverbänden und Behörden nur 10 Tage Zeit gegeben wurde, um die Gesetzesänderung zu kommentieren. Eine – sonst übliche – mündliche Anhörung findet nicht statt.
Die am Gutachten des Umweltministeriums beteiligte Partnerschaft von Rechtsanwälten Gaßner, Groth, Siederer & Coll sieht nur einen Teil der Empfehlungen der Gutachter umgesetzt.
Die Ministerien demonstrieren hier, was sie unter transparenten Prozessen und Bürgerbeteiligung verstehen: Die Wünsche der Gasindustrie werden erfüllt und die Öffentlichkeit wird mit wirkungslosen Schlagzeilen („Fracking-Verbot in Trinkwasserschutzgebieten“) beruhigt.
Komplett ignoriert werden die immer noch fehlenden gesetzlichen Regelungen für die Entsorgung der giftigen Abwässer und zur Verhinderung den bereits jetzt erheblichen Umweltschäden bei der konventionellen Gasförderung. So bleibt der Transport und die Entsorgung von Benzol- und quecksilberhaltigen Abwässer in und durch Trinkwasserschutzgebiete weiterhin erlaubt.
Die Regierungsparteien machen sich unglaubwürdig, wenn sie auf der einen Seite die „amerikanischen Verhältnisse“ in der Gasförderung beklagen und auf der anderen Seite die gleichen Verhältnisse hier in Deutschland möglich machen wollen.
Am kommenden Freitag ist Weltwassertag. Überall in Deutschland werden an diesem Tag Aktionen gegen Fracking und für den Schutz unseres Trinkwassers stattfinden.