Gutachten: Hat eine Zombie-Bergbaubehörde im Norden gewirkt?

(Foto: Gerd Fahrenhorst)
Durfte wohl noch nie Bergbauberechtigungen in S-H erteilen: Das LBEG im Geozentrum Hannover (Foto: Gerd Fahrenhorst)
Ein guter Tag für Fracking-Gegner: Erlaubnisse und Bewilligungen für den Bergbau in Schleswig-Holstein, die seit 2006 vom Landesbergamt in Hannover/Clausthal-Zellerfeld erteilt wurden, sind möglicherweise rechtswidrig zu Stande gekommen. Dies hat das Gutachten »Oberbergamt für das Land Schleswig-Holstein« [PDF] des Wissenschaftlichen Dienstes des schleswig-holsteinischen Landestages (WiDi) herausgestellt. Zuständig nach aktueller Verordnungslage sei nicht das LBEG, sondern eine Behörde, die seit 2006 nicht mehr existiert.

Im Sommer hatten die Piraten im Kieler Landtag das Rechtsgutachten beim WiDi beauftragt. Dieser hat sich ausführlich juristisch mit der Frage beschäftigt, ob das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) kompetent ist, für das Land Schleswig-Holstein hoheitliche Entscheidungen zu treffen, und kommt zu dem Schluss:

Nach dem Wortlaut der einschlägigen Zuständigkeitsnorm ist daher fraglich, ob das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständiges Oberbergamt für Schleswig-Holstein geworden und damit zur Bearbeitung der bergrechtlichen Verfahren nach § 10 BBergG (Erteilung bergrechtlicher Erlaubnis und Bewilligung) wirksam berufen ist.

Die Piraten im Landtag, bekanntlich Fracking-Gegner, sind höchst zufrieden mit dieser Aussage. Die Abgeordneten der Piraten Angelika Beer und Patrick Breyer:

Das ist ein Riesenerfolg für unseren Kampf gegen das wasser- und gesundheitsgefährdende Fracking. Die Landesregierung muss jetzt ernsthaft prüfen, ob über unsere natürlichen Ressourcen und ihre Ausbeutung nicht in Schleswig-Holstein selbst entschieden werden muss. Wir Piraten fordern außerdem eine öffentliche Bekanntgabe aller Vorhaben und ein Recht der betroffenen Kreise und Bürger auf Widerspruch gegen die riskante Rohstoffförderung auf ihrem Gebiet. Im Zeitalter der Energiewende brauchen wir keine klima- und umweltschädliche Erschließung neuer fossiler Energieträger. Das ist Gift für unser Klima und für unsere Umwelt.

Auf gut einem Fünftel der Landesfläche Schleswig-Holsteins ist inzwischen erlaubt worden, nach Öl und Gas zu suchen, und auf mehreren Gebieten auch, gefundenes Öl und Gas zu fördern — Fracking nicht sicher ausgeschlossen. Allein in diesem Jahr hat das LBEG mindestens 8 Bergbauberechtigungen erteilt, möglicherweise durfte es das aber gar nicht.

Etwa 4 weitere Erlaubnis- bzw. Bewilligungsverfahren sind anhängig. Diese haben »Genehmigungsreife«, so Staatssekretärin Dr. Ingrid Nestle vor 2 Wochen in einem Schreiben an die Kommunen. Nach der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens müssten diese Verfahren umgehend gestoppt werden. Das zuständige Umweltministerium war bislang für eine Stellungnahme zu der neuen Situation nicht erreichbar.

In Hamburg, wo die Frage nach der Zuständigkeit des LBEG für die Freie und Hansestadt bereits im Januar 2013 gestellt worden war, wird das neue Gutachten aus dem Norden begrüßt. Dort hat die örtliche Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg beharrlich über ihre Vertreter in der Bürgerschaft dem Senat entsprechende Fragen gestellt, nachdem die zuständige Hamburgische Bergbehörde die Frage zunächst als absurd zurückgewiesen hatte. Die Zuständigkeit des LBEG, die von der Bürgerinitiative angezweifelt wird, befindet sich in der Freien und Hansestadt noch in Klärung.

Crossposting von VIERLAENDER.de

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