Landrat Peter Hengstermann (CDU) hat auf der letzten Sitzung des Wirtschafts-und Verkehrsausschusses des Thüringer Landkreistages das Thema „Fracking“ erörtert. Hintergrund war die Erlaubnis des Landesbergamtes an einen Gaskonzern u.a. auch in Nordthüringen „Erkundungsbohrungen zum Frackingverfahren“ durchführen zu dürfen. Im Anschluss an die Sitzung erklärte er, dass er sich gemeinsam mit seinen Amtskollegen der betroffenen Landkreise grundsätzlich gegen derartige Abbaumethoden von natürlichen Rohstoffressourcen ausspricht.
Das Bundesumweltministerium bereitet derzeit ein Fracking-Gesetz vor, dass sich in der Ressortabstimmung befindet. Das Gesetz soll noch im ersten Halbjahr 2012 verabschiedet werden. Es ist darauf angelegt, die Auflagen für Bohrungen zur Ausbeutung von unkonventionellen Gasvorkommen zu verschärfen.
Vorgesehen ist darin eine Erweiterung der Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dazu soll auch die Verordnung für Umweltverträglichkeitsprüfungen bergbaurechtlicher Vorhaben geändert werden. Dies ist laut Bundesumweltministerium notwendig, weil bei der Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen mit der Fracking-Technologie Risiken für das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden können. So könnten die Flüssigkeiten, die zum Aufbrechen der gashaltigen Schichten eingesetzt werden, das Trinkwasser gefährden. Daher müsse deren Transport in dichten und beständigen Leitungen erfolgen.
Das Umweltbundesamt (UBA) lässt parallel dazu die Umweltauswirkungen des Frackings prüfen. Die Studie soll ebenfalls Mitte 2012 abgeschlossen werden. Das Bundesumweltministerium stehe auf dem Standpunkt, dass bis zur restlosen Abklärung der Risiken die mit dem Fracking verbunden seien, keine Genehmigungen zur Ausbeutung unkonventioneller Gasvorkommen erteilt werden. Das gelte besonders für sensible Gebiete, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden.