Fracking-UVP: Schreibt jetzt unseren Abgeordneten!

Plenarsaal des Europa-Parlaments in Straßburg (Foto: CherryX
Plenarsaal des Europa-Parlaments in Straßburg (Foto: CherryX)
Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking-Vorhaben!

Abstimmung im EU-Parlament am Dienstag, 08. Oktober 2013!

Schreibt unseren Abgeordneten!

Wenn am 8. 9. Oktober 2013 im EU-Parlament über die Anpassung der UVP-Richtlinie an die relativ neue Bergbau-Technik des Fracking abgestimmt wird, dann ist es wesentlich, dass die Abgeordneten den Willen der Bevölkerung möglichst gut kennen. Andy Gheorghiu aus Korbach hat alles Wichtige zusammengestellt, was man braucht, um den „MEPs“, den Europa-Abgeordneten, die eigene Meinung kundzutun und ihnen so eine Entscheidungshilfe für die Abstimmung an die Hand zu geben.

  1. Beschluss/Empfehlung ENVI (EU-Umweltausschuss)

    Am 11. Juli 2013 stimmte der EU-Umweltausschuss (ENVI) mit überwältigender Mehrheit (49 -13) für die Einführung einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking-Vorhaben (Änderungsanträge des MEP Andrea Zanoni[1] zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU).

    Die Änderungen betreffen insbesondere Anhang 1 Nr. 14 der Richtlinie und folgen eindeutigen und klaren Empfehlungen, die große politische Unterstützung in den letztjährigen Beschlüssen (21. November 2012)[2] des Europäischen Parlamentes zum Thema Schiefergasförderung erhielten.

  2. Änderungstext (Antrag 79)

    Die UVP-Richtlinie, Anhang I, Nr. 14 soll gemäß dem Änderungsantrag 79, Buchstabe e[3] wie folgt geändert werden:

    e) Die folgenden Nummern 14a und 14b werden eingefügt:
    „14a. Exploration, Bewertung und Förderung von Erdöl und/oder Erdgas aus Schiefergasschichten oder anderen Formen von Felsablagerungen ähnlicher oder geringerer Durchlässigkeit und Porosität, unabhängig von der geförderten Menge.
    14b. Exploration und Förderung von Erdgas aus Kohlevorkommen, unabhängig von der geförderten Menge.“

  3. Rechtliche Klarstellung

    Hiermit soll eine dringend benötigte rechtliche Klarstellung erfolgen. Nach Auffassung der Europäischen Kommission[4] sind Fracking-Vorhaben bereits jetzt UVP-pflichtig, denn es kann – auf der Grundlage der objektiven Datenlage – nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorhaben signifikante Umweltauswirkungen haben. Da aber nicht jeder Mitgliedsstaat bzw. jede Regierung/Behörde dies entsprechend berücksichtigt, ist es notwendig, dass EU-weite Klarstellung diesbezüglich erfolgt.

    Die gesetzliche Klarstellung, dass Fracking-Vorhaben UVP-pflichtig sind, ist notwendig, weil

    • bei einer täglichen Maximum-Förderrate zwischen 115.000 und 250.000 m³ der momentane Schwellenwert von 500.000 m³ (Anhang 1, Nr. 14 UVP-Richtlinie) nicht erreicht wird, so dass keine verpflichtende und systematische UVP für Fracking-Vorhaben garantiert werden kann;
    • Tiefenbohrungen und Fracking-Technik bereits während der Aufsuchung angewendet werden.

  4. Versuch die rechtliche Klarstellung zu torpedieren (Änderungsanträge 88, 90[5], 112[6], 115[7])

    Ursprünglich sollte die Abstimmung am 11. September 2013 erfolgen. Die Abstimmung wurde jedoch verschoben und weitere Änderungsanträge eingebracht.
    Die Änderungsanträge 88, 90, 112, 115 stellen hierbei einen eindeutigen Versuch dar, die notwendige rechtliche Klarstellung zu torpedieren, da sie den bereits vorhandenen täglichen Schwellenwert von 500.000 m³ weiter aufrecht erhalten.

    UVP-Richtlinie, Anhang I Nr. 14 (aktuelle Fassung)
    Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem Fördervolumen von mehr als 500 t/Tag bei Erdöl und von mehr als 500.000 m³/Tag bei Erdgas.

    Änderungsantrag 79 für die notwendige rechtliche Klarstellung der UVP-Pflicht
    „14a. Exploration, Bewertung und Förderung von Erdöl und/oder Erdgas aus Schiefergasschichten oder anderen Formen von Felsablagerungen ähnlicher oder geringerer Durchlässigkeit und Porosität, unabhängig von der geförderten Menge.
    14b. Exploration und Förderung von Erdgas aus Kohlevorkommen, unabhängig von der geförderten Menge.“

    Mogelpackung-Änderungsanträge

    • Änderungsantrag 88
      „14a. Förderung von Rohöl und/oder Erdgas zu gewerblichen Zwecken, das in Schiefergasschichten oder anderen Formationen sedimentärer Quellgesteinsschichten ähnlicher oder geringerer Durchlässigkeit und Porosität eingeschlossen ist, mit einer Fördermenge von mehr als 500 Tonnen Erdöl bzw. 500.000 m³ Erdgas pro Tag.
    • Änderungsantrag 90
      „14b. Förderung von Erdgas zu kommerziellen Zwecken aus Kohleflözen, wenn die Fördermenge 500.000 m³ pro Tag, ausschließlich der Förderung aus Sicherheitsgründen, übersteigt.“
    • Änderungsantrag 112
      „14a. Förderung von Rohöl und/oder Erdgas zu gewerblichen Zwecken, das in Schiefergasschichten oder anderen Formen von Felsablagerungen ähnlicher oder geringerer Durchlässigkeit und Porosität eingeschlossen ist, mit einer Fördermenge von mehr als 500 Tonnen oder 500.000 m³ pro Tag.
      14b. Förderung von Erdgas aus Kohleflözen, wenn die Menge 500.000 m³ pro Tag, ausschließlich der Förderung aus Sicherheitsgründen, übersteigt.“
    • Änderungsantrag 115
      „14a. Förderung von Rohöl und/oder Erdgas zu gewerblichen Zwecken, das in Schiefergasschichten oder anderen Formationen sedimentärer Quellgesteinsschichten ähnlicher oder geringerer Durchlässigkeit und Porosität eingeschlossen ist, mit einer Fördermenge von mehr als 500 Tonnen bzw. 500.000 m³ pro Tag.
      14b. Förderung von Erdgas aus Kohleflözen, wenn die Menge 500.000 m³ pro Tag, ausschließlich der Förderung aus Sicherheitsgründen, übersteigt.“

       

  5. Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung = Beachtung und Umsetzung des Vorsorge- und Vorbeugeprinzips (Artikel 191 AEUV)[8]

    Der derzeitige Zustand stellt einen dauerhaften Verstoß gegen die umweltpolitischen Ziele und Prinzipien der Europäischen Union (Artikel 191 AEUV) und kann nicht länger hingenommen werden!

    Die schlechten Erfahrungen mit den Umweltauswirkungen – insbesondere aus den USA – zeigen auf, dass:

    • es notwendig ist gesetzlich klarzustellen, dass Fracking-Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen müssen;
    • solche industriellen Vorhaben nicht ohne entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden dürfen.

       

  6. Schreibt unseren Abgeordneten im EU-Parlament

    Es ist daher dringend notwendig, dass wir die Abgeordneten im EU-Parlament anschreiben und sie auffordern, für den Änderungsantrag 79 zu stimmen.

    Folgende Dokumente können hierfür verwendet werden:

    Hinweis 1: Schreibt insbesondere die Abgeordneten (MEP’s) aus den Reihen der EPP, ALDE und S&D an.

    Hinweis 2: Der Hinweis ist nicht 100 %ig verifiziert aber anscheinend verwendet der Server im EU-Parlament einen Filter, der alle Mails, in denen mehr als 5 Adressaten verzeichnet sind, in den Spam-Ordner schiebt. Achtet also vorsichtshalber darauf, dass eine zu versendende E-mail nie mehr als 5 Adressaten beinhaltet.

Aufgestellt: 29.09.13
Andy Gheorghiu, Korbach
BI Fracking freies Hessen / BI für ein lebenswertes Korbach
http://www.resolution-korbach.org
_______________________
Fußnoten:

[1] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2013-0277+0+DOC+XML+V0//DE
[2] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+20121121+SIT+DOC+PDF+V0//DE&language=DE
[3] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bAMD%2bA7-2013-0277%2b001-083%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE
[4] http://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/Annexe%202.pdf.pdf
[5] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bAMD%2bA7-2013-0277%2b084-092%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE
[6] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP2f%2fNONSGML%2bAMD%2bA7-2013-0277%2b109-113%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE
[7] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bAMD%2bA7-2013-0277%2b114-125%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE
[8] http://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html

Europa-Parlament (Foto: Felix König)
Europa-Parlament (Foto: Felix König))

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