Umweltverband befürchtet unkalkulierbare Wechselwirkungen mit Braunkohlenregion /Forderung nach gesetzlichem Fracking-Verbot auch in den Niederlanden / Schreiben an Ministerpräsidentin Kraft zur Bundesratssitzung am Freitag
Düsseldorf, 08.07.2014 | Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute bei den niederländischen Behörden Einspruch gegen die dortigen Planungen zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe der umstrittenen Fracking-Technologie eingereicht. Der Umweltverband forderte die Niederlande auf, wegen der unkalkulierbaren Risiken für das Grundwasser am Niederrhein alle Planungen sofort einzustellen.
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„Grundwasser macht bekanntlich nicht vor Landesgrenzen halt“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Da die verschiedenen Grundwasserstockwerke entlang der deutsch-niederländischen Grenze verbunden sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass alle Formen bergbaulicher Tätigkeiten im grenznahen Bereich auch Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser in Nordrhein-Westfalen hätten. Darüber hinaus befürchten wir unkalkulierbare Wechselwirkungen mit den durch den Braunkohlenbergbau stark beeinflussten Grundwasserlandschaften in der Niederrheinischen Bucht.“
Angesichts der Druckentspannung bis ins Liegende der Braunkohle, der hydrogeologischen sehr komplexen Schollenbildung und nicht prognostizierbarer tektonischer Beeinflussungen im Zuge des zukünftig nach Tagebauende zu erwartenden Grundwasser-Wiederanstiegs sei jede weitere schädliche Umwelteinwirkung zu vermeiden. Dies gelte auch für die bislang nicht ansatzweise abschätzbaren Risiken in Bezug auf die Sicherheit von Salzbergwerken, der (ehemaligen) Steinkohlengewinnung, Untertagedeponien und Gas- bzw. Ölspeichern im Bereich Xanten sowie Gronau.
Der BUND ist der Auffassung, dass die von den niederländischen Behörden geplante Umweltverträglichkeitsprüfung nicht geeignet ist, die unkalkulierbaren Gefahren durch die „Hochrisiko-Technologie Fracking“ auszuschließen. Der Umweltverband lehnt deshalb nicht nur alle Forschungs-, Probe- und Gewinnungsbohrungen zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe der hydraulischen Stimulation kategorisch ab, sondern auch alle vorbereitenden Planungstätigkeiten.
„Deshalb haben wir die Niederlande aufgefordert, keine weiteren Planungsschritte hin zu einer Exploration, Erprobung oder Zulassung von Fracking zu ermöglichen. Dazu gehört auch die jetzt geplante Strategische Umweltprüfung“, so der Fracking-Experte Jansen. Nur ein generelles gesetzliches Fracking-Verbot werde dem Problem gerecht.
Dafür setzt sich der BUND auch auf Bundesebene ein. Der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht hat deshalb heute in einem Schreiben an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft das Land Nordrhein-Westfalen ermutigt, an ihrer strikten Ablehnung der Fracking-Technologie festzuhalten. In den am kommenden Freitag im Bundesrat diskutierten Initiativen verschiedener Bundesländer, den Einsatz der Fördermethode unter bestimmten Auflagen möglich zu machen, sieht Sticht “ eine Ermächtigung zum Einsatz der hochriskanten Fracking-Technologie außerhalb von Wasserschutzgebieten in Deutschland.“ Der BUND-Chef appellierte deshalb an die Ministerpräsidentin, die Anträge der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachen abzulehnen und sich für ein generelles Fracking-Verbot, das sich nicht nur auf vermeintlich „umwelttoxische“ Substanzen beschränkt, einzusetzen.
Hinweis: Die BUND-Stellungnahme zur „Strukturvision Schiefergas“ der Niederlande und das Schreiben an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft finden Sie unter www.bund-nrw.de/fracking