Die BI Erdöl Barth informiert:
Saal, 4. März 2015 – Die angestrebte Testförderung in Saal im Juni 2014 musste bereits bei der Rückführung der Fracking-Flüssigkeit abgebrochen werden. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 2. März 2015 hervor.
Infolge des fehlgeschlagenen Fracks, teilte das Unternehmen CEP dem Bergamt bereits am 9. Juli 2014 in einem internen Schreiben mit, dass es den Betrieb unterbrechen werde. Die Unterbrechung dauert an. Testergebnisse zur Einschätzung der Erdölförderung liegen nicht vor.
Das Unternehmen CEP habe in dem Schreiben vom 9. Juli 2014 darauf verwiesen, dass sowohl die Erhöhung der Förderabgabe als auch der Ausschluss von Erdölförderung im Küstenmeer durch das Landesraumentwicklungsprogramm der Grund für die Unterbrechung der Testförderung sei. Momentan liegen dem Bergamt laut der Anfrage keine konkreten Tätigkeiten zur Erdölaufsuchung in der Ostsee vor.
Obwohl das Unternehmen CEP angab, offshore nicht zu verfolgen, wollten Unternehmensvertreter dafür aber nie eine Garantie geben. Jetzt entlarvt sich dieses perfide Spiel.
Seit 2011 gab es wegen eines breiten gesellschaflichen Protestes keine Fracking-Maßnahmen in Deutschland, bis das Unternehmen CEP im Juni 2014 dieses faktische Fracking-Moratorium brach. Jetzt stellt sich mehr als ein halbes Jahr später heraus, dass die Testförderung in deren Rahmen die Fracking-Maßnahme stattfand, abgebrochen werden musste. Die BI Erdöl Barth fordert das Unternehmen CEP auf, offen darzulegen, was im Rahmen der Fracking-Maßnahmen im Juni 2014 geschah. Was führte den Abbruch der Testförderung herbei? Unsere Umwelt und Gesundheit steht nicht für gefährliche, unausgegohrene Verfahren zur Verfügung. Gleichzeitig begrüßt die BI Erdöl Barth, dass erste Schritte zur Verhinderung von Fracking-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe landesplanerischer Mittel Wirkung zu zeigen scheinen.
Weitere Ausschlussgebiete, wie Gebiete zur Trinkwassergewinnung, müssen folgen.
Wir verweisen auf weiterführende Informationen in der Antwort der Kleinen Anfrage im Anhang, auf der Webplattform http://www.gegen-gasbohren.de und auf Nachfragen per Email an BIErdoelBarth|at|gmail.com.