Pressemitteilung des BBU vom 02.12.2019
(Bonn, Hannover, 02.12.2019) Als durchsichtiges Manöver kritisiert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) einen Antrag von SPD und CDU im niedersächsischen Landtag, der angeblich dem Schutz des Grundwassers vor den Risiken der Erdgasförderung dienen soll. Tatsächlich, so der Umweltverband, will sich die Regierungskoalition damit von eigenen Maßnahmen hierzu weitgehend verabschieden, und die Verantwortung dem Bund zuschieben. Der BBU fordert SPD und CDU auf, den Antrag zurückzunehmen.
Als Irreführung der Öffentlichkeit bewertet der BBU in diesem Zusammenhang, dass die Regierungskoalition im Landtag am Montag im Umweltausschuss ihren Umweltminister Lies zur Vorlage eines Berichts auffordern will, der längst in der Schublade liegt und ohnehin für Freitag erwartet wird. Anstatt dieses Ergebnis des vom Umweltminister selbst eingerichteten Stakeholder-Dialogs zu „Umweltauswirkungen der Erdgasförderung“ abzuwarten, sollen am Montag im Umweltausschuss noch schnell Fakten geschaffen werden, bevor unbequeme Forderungen auf den Tisch kommen.
Insbesondere soll mit dem nun vorgelegten Antrag der Koalition ein aus den Reihen der Opposition vorgeschlagenes Verbot von Öl- und Gasbohrungen in Wasserschutzgebieten verdrängt werden. Ein solches Verbot zu prüfen, hatten auch SPD und CDU im Koalitionsvertrag vereinbart. In einem Brief hatte Bergbauminister Althusmann sogar den Stakeholder-Dialog zur Grundlage dieser Prüfung erklärt, doch soll dessen Ergebnis nun offenbar keine Relevanz mehr haben. Stattdessen soll das Land in vollendeter Schwammigkeit lediglich in Form einer Bundesratsinitiative darum bitten, für einen Vorrang des Wasserschutzes zu sorgen. Eine Floskel, die bereits schon das heutige Wasserrecht für sich beansprucht.
In gleicher Weise möchte rot-schwarz auch nicht von den landesrechtlichen Wegen zu weiteren Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für Tiefbohrungen Gebrauch machen. Hierzu hatte bereits vor einem Jahr eine Ausarbeitung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags gangbare Möglichkeiten aufgezeigt. Getreu dem Motto „Wer etwas will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe“ wird auch hier von der Koalition lapidar auf die Bundesebene verwiesen, ohne die eigenen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt abschließend: „Es ist an Absurdität nicht zu überbieten, sich selbst in der Überschrift des eigenen Antrags und in einer Presserklärung für einen ‚Vorrang des Trinkwasserschutzes vor Wirtschaftsinteressen‘ zu feiern, während man lieber den Bund vorschiebt, um im Land die Hände in den Schoß legen zu können. Es wäre geboten, zuerst im eigenen Bundesland fortschrittliche Rechtsnormen zu verabschieden und auf dieser Grundlage engagierte Bundesratsinitiativen zu starten. Das und keine Placebo-Politik erwarten die Bürgerinitiativen von der Regierungskoalition.“