Die unkonventionelle Gasförderung war Thema bei einem Fachgespräch, zu dem der Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer eingeladen hat.
Mit besonderer Spannung wurde der Bericht von Herrn Ladage von der Bundesanstalt für Geowissenschaften in Hannover erwartet. Er berichtete über die neuen Schätzungen zu den Schiefergasresourcen in Deutschland.
Bislang gab es in Deutschland nur Schätzungen der internationalen Energieagentur, die bei rund 230 Milliarden Kubikmeter lagen. Die BGR schätzt, dass in den Vorkommen in Norddeutschland, entlang des Oberrheins und in Baden-Württemberg ca. 700 bis 2300 Milliarden Kubikmeter technisch förderbares Gas liegen. Davon abzuziehen sind Vorkommen, die in Ausschlussgebieten wie Wasserschutzzonen und dichten Siedlungsräumen liegen. Ebenfalls einschränkend wirken die Erschließungskosten. Je höher der Gaspreis, desto höher auch die Menge an wirtschaftlich förderbarem Gas.
Den Mittelwert gibt der BGR mit 1300 Milliarden Kubikmeter an. Bei einem jährlichen Gasverbrauch von 100 Milliarden Kubikmeter Gas in Deutschland würden also die gesamten Schiefergasresourcen gerade einmal für 13 Jahre reichen. Wenn überhaupt. Der BGR spricht trotzdem von „beträchtlichen Potentialen an Schiefergas“. Für das einzelne Unternehmen mag das stimmen. Volkswirtschaftlich ist die Menge allerdings bedeutungslos. Der BGR geht davon aus, dass in Deutschland nicht mit vergleichbaren Effekten auf den Gaspreis, wie in den USA zu rechnen ist.
Die vor Ort verteilte BGR Studie geht auch auf die Risiken der Gasförderung ein. Im Fazit ist zu lesen, dass die Anzahl an Bohrplätzen und Bohrungen deutlich ansteigen wird. Das BGR sieht die speziellen Risiken des Frackings als nicht sehr hoch an… Im Vergleich zu den üblichen Risiken und Probleme bei der konventionellen Gasförderung.
Für diese wird eine Vielzahl von Risiken beschrieben. Als Lösung wird auf die strengen deutschen Vorschriften verwiesen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung hält aber sogar die BGR für notwendig.
Insgesamt merkt man dem BGR Bericht seine Nähe zur gasfördernden Industrie an. Probleme werden in Nebensätzen versteckt oder relativiert und Potentiale übertrieben.
Bernd Kirschbaum vom Umweltbundesamt stellt die Schlussfolgerungen aus den bereits vorhandenen Studien zum Schiefergas und einen Ausblick auf die kommenden Studien vor. Fest steht bislang, dass die Datenlage zum tiefen Untergrund für die Bewertung von Risiken nicht ausreichend ist. In Gebieten mit aufsteigenden Druckverhältnissen (= Grundwasser wird nach oben gedrückt) darf aus Sicht des UBA überhaupt nicht gefrackt werden. Zu Altbohrungen und Störungszonene müssen angemessene Abstände gehalten werden.
Der Begriff des Grundwassers muss geklärt werden. Nach dem Wasserrecht gilt alles Wasser unter der Erde als Grundwasser. Das Bergrecht unterscheidet zwischen nutzbarem Süßwasser und nicht nutzbarem Salinenwasser. Betreiber von Heilquellen und Mineralbrunnen wird das nicht freuen.
In Wasserschutzgebieten sollte grundsätzlich kein Fracking stattfinden. Zu Wassereinzugsgebieten sollte angemessener Abstand gehalten werden. Von Seiten des ExxonDialogs wurden Bohrungen in Wasserschutzzone III als unproblematisch angesehen. Vielleicht auch, weil Exxon hier schon seine ersten Bohrplätze nach Schiefergas eingerichtet hat. Siehe Nöpke am Steinhuder Meer.
Das UBA wird noch weitere Studien in Auftrag geben, um die bereits erkannten Lücken zu schließen und die Bereiche
- Klimarelevanz
- Flächeninanspruchnahme
- Monitoringkonzepte
- Seismik
- Stoffstrombilanzen
- Kataster
ebenfalls näher zu untersuchen. Bis dahin fordert das UBA
- ein Moratorium
- kein Fracking in Trinkwassergebieten
- Änderung / Anpassung an der UVP
- einheitliche Position zwischen Bund und Ländern
- eine Novellierung des Bergrecht
- eine unterirdische Raumordnung
Ähnlich beschrieb auch Herr Seifert vom VKU seine Einschätzungen und Forderungen zur unkonventionellen Gasförderung in Deutschland. Die Forderungen decken sich weitgehend mit dem UBA. Besonders betonte er, dass im Zweifel das Trinkwasser immer Vorrang haben muss.
Herr Gaschnitz von der HammGas verwies auf die Unterschiede zwischen Schiefergas und Kohleflözgas. Fracking bei Kohleflözgas hält er für kontraproduktiv. Er setzt auf natürliche Risse in den Kohleflözen. Lagerstättenabwasser würde aber ebenfalls anfallen, welches er als Industrieabwasser entsorgen lassen würde.
Ob eine wirtschaftliche Förderung überhaupt möglich ist, darauf möchte er sich noch nicht festlegen. Erst müssten Probebohrungen durchgeführt werden.
Von Seiten der Politik berichtete die NRW Landtagsabgeordnete Wibke Brems über den Koalitionsvertrag, das Moratorium und das Gutachten mit Risikoanalyse. Der Koalitionsvertrag enthält eine ganze Reihe von Voraussetzungen, bevor mit Bohrungen begonnen werden kann. Unter anderem sichere Erkenntnisse über die Risiken, Ausschluss von Risiken die Umwelt, Berücksichtigung aller oberirdischen und unterirdischen Faktoren und eine transparente Beteiligung der Betroffenen.
Das Fazit der Veranstaltung ist, dass immer noch deutlich mehr Fragen zur unkonventionellen Gasförderung offen sind, als beantwortet. Der politische Prozess hängt momentan auf Bundesebene fest. Diese will keine Entscheidungen treffen, bevor nicht die Studien des UBA und des Landes NRW fertig sind.