Bürgerinitiative – Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg/W.
Sprecher: Hartmut Horn, Jeerhof 8, 27367 Boetersen,
Jeerhof, den 28.09.2016
Stellungnahme zum Antrag der Firma Exxon Mobil Deutschland GmbH zur Errichtung einer Reststoffbehandlungsanlage in Söhlingen, Betriebsstätte Bellen, vom 17.08.2016
Einwendung: Hiermit legt die BI-“Frack-loses Gasbohren im Lk Rotenburg/W.“ Einspruch gemäß § 10 Abs. 3 BlmSchG gegen die geplante Reststoffbehandlungsanlage mit Bereitstellungshalle der Firma Exxon Mobil Produktion Deutschland GmbH am Standort Bellen/Söhlingen ein.
Begründung:
- Wegen der erhöht festgestellten Krebsraten in dem Bereich fordern wir ein sofortigen Stopp des Genehmigungsverfahrens für die Reststoffbehandlungsanlage in Bellen, bis die Ursachen der Krebsfälle endgültig und zweifelsfrei geklärt ist. Es muss eine unabhängige, medizinisch-wissenschaftliche Untersuchung der Ursachen für die erhöhten Krebsraten erfolgen.
- Ein geplanter Standort für eine solche Anlage kann nur in eine geeigneten Umgebung gebaut werden, wenn sie mögliche Gesundheitsgefährdungen von Anwohnern und Belastungen für die Umwelt ausschließt. Wenn eine ordnungsgemäße Infrastruktur, mit entsprechend ausgebauten An- und Abtransportwegen außerhalb geschlossener Ortschaften und eine Anbindung an größere Verkehrswege verbunden mit gesetzgetreuen Sicherheits- und Schutzvorkehrungen (Bodenwannen, Filteranlagen, eine Werksfeuerwehr, Notfallpläne, Arbeitsschutzmaßnahmen, etc.) gewährleistet sind. Diese Gegebenheiten und Vorsichtsmaßnahmen sind im Standort Bellen nicht gegeben.
- Wie in dem von Frau Dr. Hornhardt gestellten Antrag an den Landkreis Rotenburg/W. vom 7.09.2016 begründet, fordern wir, eine umfassende Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung (UVP) unter Einbeziehung sämtlicher in diesem Zusammenhang geltenden Rechtsnormen (Bergrecht, Immissionsschutz-, Wasserschutz-Gesetze, Störfall-Verordung, etc.) durchzuführen, deren Ergebnis alle Umwelt- und Gesundheitsschäden ausschließt.
- Um mögliche Gefährdungen durch den Betrieb einer solchen Anlage realistisch dar-stellen und begründen zu können, ist eine bundesgesetzliche Anpassung der bisher geltenden, durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren überholten Grenz- und Richtwerte an den aktuellen Kenntnisstand zwingend erforderlich, um mögliche Gefährdungen durch den Betrieb der geplanten Anlage einschätzen zu können.
- Wir fordern eine umfassende Erhebung des derzeitigen Zustandes hinsichtlich der Belastung von Wasser, Boden und Luft im gesamten umliegenden Erdgasfördergebiet mit den auffällig erhöhten Krebsraten durch ein unabhängiges Fach-Institut mit einer Bewertung der Ergebnisse in Bezug auf Gefährdung von Umwelt und Gesundheit.
- Wir fordern eine Langzeitüberwachung im gesamten Fördergebiet zur Feststellung von möglichen Veränderungen des Boden-, Luft- und Wasserzustandes durch die bisherige Erdgasförderung.
- Außerdem muss ein Umwelt-medizinisches Gutachten über die mögliche Gefährdung durch den An- und Abtransport der zu reinigenden Teile und Geräte sowie der Abfall- und Reinigungs-Flüssigkeiten auf den Straßeneinzugsgebiet und die Aufbereitung und Lagerung der angefallenen Reststoffe zur Reinigung erstellt werden.
Zu beantwortende Fragen: a) Es fallen auch bei der Reinigung von Bohrgestänge und Verbundstücken radioaktive Stoffe aus dem Lagerstättenwasser an. Welche besonderen Maßnahmen zum Ausschluss radioaktiver Strahlungs-Gefährdung sind geplant?
- b) Muss überhaupt eine solche Reststoffbehandlungsanlage zentral errichtet werden? D.h. wie ist die Reinigung der Gerätschaften, etc. bisher erfolgt? Denn die verwendeten Geräte, Bohrgestänge, Materialien, etc. im Zusammenhang mit der Erdgasförderung waren seit Beginn der Förderung über Jahrzehnte mit Benzol, Toluol, Quecksilber, anderen Schwermetallen, radioaktiven Stoffen wie Radon 226 und dem äußerst hohen Salzgehalt belastet.
Im Namen der Bürgerinitiative – „Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg/W.“
Sprecher
gez. Hartmut Horn