Drucktest mit Dieselöl durch Exxon

 

Landtagsvorlage MV 15-599 vom 4. Mai 2011

Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten; Bohrung „Oppenwehe 1“

Zitat:

Die nach dem Bohrprozess aus Gründen der Bohrlochsicherung und Konservierung im verrohrten Bohrloch befindliche Kaliumchlorid-Flüssigkeit wurde vor der Durchführung des Lagerstättendrucktests gegen Dieselöl ausgetauscht. In der Zulassung des Sonderbetriebsplans wurde festgelegt, dass der Drucktest kein Aufbrechen des Gebirges bewirken darf und dass die Möglichkeit der vollständigen Rückholbarkeit des Dieselöls gegeben sein muss. Die Bohrung ist verrohrt und im Ringraum zementiert, sodass eine Abdichtung gegen umgebendes Gestein und Wasserzutritte besteht. Eine Perforation erfolgte lediglich in großer Teufe, in dem Horizont, in dem der Drucktest ausgeführt wurde.

Unsere Anmerkung:

Wie soll es technisch möglich sein soll, das gesamte Dieselöl aus dem Gestein wieder zurückzuholen?
1 Tropfen Dieselöl kann 1000 Ltr. Trinkwasser ungenießbar machen. Es gibt hier wohl noch einiges aufzuklären.

Quelle:  http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV15-599.pdf

Vielen Dank an Herrn Fehr für den Hinweis.

Weitere ausführliche Informationen zu dem Thema von Jörn Krüger finden Sie hier:

http://www.unkonventionelle-gasfoerderung.de/2011/05/08/widerspruechliche-darstellung-zum-einsatz-von-dieseloel-in-oppenwehe/

 

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