Direktor des Landesbergamtes Niedersachsen erstattet Selbstanzeige

Dank eines anonymen Anrufers konnte mal wieder ein kleiner Skandal aufgedeckt werden. Wir berichteten bereits in der letzten Woche über diese mehr als anrüchige Angelegenheit

Nun läuft gegen Klaus Söntgerath eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Herr Söntgerath hat die „Nebentätigkeit“ als Prokurist einer Rohstofffirma, die auch mit beim Fracking benötigten Stoffen handelt, im Jahre 2009  nicht angezeigt und diese wäre laut LBEG auch nicht genehmigungsfähig gewesen. Wir sind mal gespannt, wie sich die Person uns Bürgern gegenüber erklären wird.  Hoffentlich ändert sich da was. Wie heißt es so oft: „Die Bürger wollen mitgenommen werden!“
Als wir dem Landesbergamt in NRW im Januar 2011 eine ähnlich unpassende Aktion beweisen konnten, hat sich ein bedeutend besseres Klima zwischen Genehmigungsbehörde und uns Bürgern feststellen lassen.

Hier ein Bericht aus der Hannoverischen Allgemeinen Zeitung vom 27.04.2012:

Ein hoher Beamter im Landesbergamt hat Ärger wegen eines zweifelhaften Nebenjobs. Der Präsident des Landesbergamts LBEG, Ralf Pospich, hat ein Disziplinarverfahren gegen den Abteilungsleiter eingeleitet, weil der seine problematische Nebentätigkeit nicht angezeigt hatte: Der Leitende Bergdirektor Klaus Söntgerath ist nach Informationen dieser Zeitung seit 2009 als Prokurist einer Firma in Nordrhein-Westfalen tätig, die Produkte für die Montanindustrie vertreibt. Diese kommen zum Teil beim sogenannten Fracking zum Einsatz.

Das pikante daran: Das Landesbergamt erteilt die Genehmigungen für das umstrittene Verfahren zur Ausbeutung von Gasvorkommen in tief gelegenen Gesteinsschichten. Unter hohem Druck wird ein Cocktail aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden geleitet, wodurch Risse im Gestein entstehen und das Gas austritt. Unter anderem handelt die Rohstoffhandelsfirma Eiro mit Quarzsanden, Natronlaugen oder Glyzerinen, die in diesem Cocktail verwendet werden. Söntgerath arbeitet also in einer Behörde, die für die Erteilung von Genehmigungen an Erdgas-Unternehmen zuständig ist, und gleichzeitig ist er nebenberuflich für eine Firma tätig, die möglicherweise Rohstoffe an diese Unternehmen liefert.

Söntgerath trat des öfteren als Vertreter des LBEG gegenüber Fracking-kritischen Bürgerinitiativen auf. Für Genehmigungen war er jedoch nicht unmittelbar zuständig. Beim LBEG ist man sich der Interessenkollision dennoch bewusst. Nach Auskunft der Behörde wäre die Nebentätigkeit Söntgeraths nicht genehmigungsfähig gewesen, hätte er sie bei Übernahme der Prokura im Jahr 2009 angezeigt. Der Bergdirektor habe die Prokura inzwischen niedergelegt, teilte das Bergamt weiter mit. „Es ist durch entsprechende Organisationsmaßnahmen des LBEG-Präsidenten sichergestellt, dass der Beamte keine problematischen Genehmigungsverfahren bearbeiten wird.“ Söntgerath hatte sich in der vergangenen Woche selbst bei der Behördenleitung angezeigt, nachdem sein Nebenjob ruchbar geworden war.

 

Quelle:
Interessenkollision im Landesbergamt Der Norden Nachrichten / HAZ – Hannoversche Allgemeine.

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