Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr stellen bezüglich Fracking folgende Forderungen auf:

  1. Vorrang für die Trinkwassergewinnung vor der Rohstoffgewinnung,
  2. Beibehaltung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Bohrvorhaben und Einvernehmen mit den Wasserbehörden und Wasserversorgern,
  3. obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung der Bergbauvorhaben einschließlich der Beachtung von Summeneffekten einzelner Gefährdungen,
  4. Schaffung von Strukturen und Standards zur intensiven Überwachung der Bergbauvorhaben,
  5. Änderung des Bundesberggesetzes BBergG hinsichtlich der Beachtung von Ausschlussgebieten und der Beteiligung Betroffener,
  6. Aufrechterhaltung der Schutzfunktion der Deckschichten und dichte und fachgerechte Bohrungen,
  7. fachgerechte Aufbereitung und Entsorgung des Frack- und Formationswassers,
  8. Offenlegung der eingesetzten Chemikalien, Verzicht auf wassergefährdende Substanzen bei den Bohrverfahren,
  9. Erstellung von Notfallplänen und Haftung bei Schäden bzw. ausreichender Versicherungsschutz,
  10. Festlegung von sensiblen Ausschlussgebieten im Ruhreinzugsgebiet, in denen die Aufsuchung und Förderung nicht zugelassen werden kann, wie z. B. Wasserschutzgebiete und Einzugsgebiete von Wasserge-winnungsanlagen, ehemalige Steinkohle- und Erzbergbaugebiete mit unkontrollierbaren Wegsamkeiten und Erdbewegungen.

Quelle:

HochsauerlandWasser GmbH: Fracking.

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