Es wird weder eine Rechtsgrundlage noch die Notwendigkeit für ein solches Gericht gesehen.
Mit seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag der EU-Kommission vom 16.09. und 12.11.2015 für die Einführung eines Internationalen Investitionsgerichtes im Rahmen der TTIP-Vereinbarungen stellt der
Deutsche Richterbund in seinem Schreiben Nr. 4/16 vom Februar 2016 klar, dass er ein solches Sondergericht für einzelne Gruppen von Richtsuchenden als den falschen Weg ansieht.
Er schlägt dagegen vor, bei einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Verbesserungen einzuführen, um ausländischen Investoren einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, falls sich konkret Schwächen zeigen sollten.
Nur so könne der Rechtsgewährungsanspruch, der jedem Rechtssuchenden in Deutschland und in der EU zustehe, sichergestellt werden.
Volker Fritz