In der nächsten Woche werden im Deutschen Bundestag die Anträge von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Linken beraten. Alle Anträge wurden bereits in den Fachausschüssen von den Regierungsparteien CDU, CSU und FDP abgelehnt.
Eigene Anträge der Regierungsparteien existieren bislang nur als „Schubladenpapiere“. Grund dafür sind Unstimmigkeiten innerhalb der Parteien. Besonders Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind sich uneins über Art und Umfang der notwendigen Änderungen am Bundesbergrecht.
10.a*) Beratung BeschlEmpf u Ber (16.A)
zum Antrag SPD
Leitlinien für Transparenz und Umweltverträglichkeit bei der Förderung von unkonventionellem Erdgaszum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Transparenz und Kontrolle bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland
– Drs 17/7612, 17/5573, 17/9450 –b) Beratung BeschlEmpf u Ber (9.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Keine Erdgasförderung auf Kosten des Trinkwassers – Fracking bei der Erdgasförderung verbieten
– Drs 17/6097, 17/9196 –
(TOP 10a+b, 00:30 Stunden)
Quelle:
Deutscher Bundestag: 178. Sitzung, Donnerstag, 10.05.2012, 09.00 – 00.00 Uhr.